Kapitaleinkünfte ab welcher Höhe steuerlich angeben?

vom 24.08.2015, 19:08 Uhr

Zinseinnahmen gehören ja auch zu Kapitaleinkünften und diese müssten ja normalerweise auch beim jährlichen Steuerausgleich auch angegeben werden. Aber muss man das denn eigentlich auch wenn diese Kapitaleinkünfte unter dem Steuerfreibetrag liegen? Wie handhabt ihr das denn? Gebt ihr auch selbst 100 Euro Zinsertrag bei der Steuer mit an oder kann man diese getrost auch weglassen?

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» mikado* » Beiträge: 3037 » Talkpoints: 1.002,67 » Auszeichnung für 3000 Beiträge



Für Kapitaleinkünfte gibt es ja den sogenannten Freistellungsauftrag, den man der Bank erteilt. Man kann verschiedene Freistellungsaufträge bei mehreren Banken angeben, man darf nur nicht den gesamten Freibetrag überschreiten.

Bei Zinseinkünften unter der Höhe des Freistellungsauftrags werden keine Kapitalertragssteuer abgerechnet. Liegt man darüber, dann zieht die Bank automatisch die Steuern ab.

Bei der Einkommenssteuererklärung muss man dann meines Wissens nichts angeben, weil die Steuer ja schon korrekt unter der Berücksichtigung des Freibetrags abgeführt wurde. Trotzdem kann man das natürlich angeben, wenn man zum Beispiel den Freistellungsauftrag vergessen hat, mit seinen gesamten Einkünften unter dem Einkommenssteuerfreibetrag liegt oder man sonst irgendwie günstiger davon kommt.

» Weasel_ » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »


Bei der Steuererklärung muss man Kapitaleinkünfte angeben. Danach wird extra gefragt. Wenn die Einkünfte unterhalb der Freibeträge liegen, braucht man die entsprechende Anlage überhaupt nicht erst ausfüllen sondern kreuzt einfach das entsprechende Kästchen an.

Außerdem bekommt die Bank einen Freistellungsauftrag und alles was darüber hinaus geht, wird mit 25 Prozent versteuert und bleibt damit in der Einkommensteuererklärung außen vor.

» Juri1877 » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »



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