Mit fremden Konto bezahlen?

vom 09.09.2015, 11:29 Uhr

Ich habe vor einiger Zeit beim Lidl an der Kasse eine Szene mitbekommen, bei der ich unfreiwillig Zeugin wurde. Ich wollte noch schnell eine Kleinigkeit im Lidl kaufen und hatte mich an der Kasse angestellt, als sich bei der Frau in der Schlange vor mir beim Bezahlen eine kleine Panne einstellte. Es war eine junge Frau mit einer älteren Frau (vermutlich Schwiegermutter oder Tante oder so etwas) dort und hatte einen Großeinkauf getätigt und wollte eben auch mit der EC-Karte bezahlen.

Es stellte sich jedoch heraus, dass sie nicht mit ihrer Bankkarte bezahlen wollte, sondern mit der Karte ihres Ehemannes und die Kassiererin wollte das so nicht durchgehen lassen. Die Frau schien nicht zu begreifen, warum das nicht möglich sein sollte, damit zu bezahlen, auch weil sie die Pin wusste, aber die Kassiererin meinte, dass der Inhaber so problemlos die Lastschrift widerrufen könnte und das wollte man eben nicht riskieren.

Im Endeffekt gab es ein ziemliches hin und her und hinterher hat dann eben die Begleiterin dieser Frau mit ihrer eigenen EC-Karte bezahlt. Es wurde zwischendurch auch der Geschäftsführer gerufen um das ganze zu klären.

Wie seht ihr das? Findet ihr das in Ordnung, wenn man nicht mal mit der Karte des Partners bezahlen darf? Oder findet ihr, dass die Mitarbeiter von Lidl überreagiert haben? Bezahlt ihr manchmal mit einem fremden Konto?

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» Olly173 » Beiträge: 14700 » Talkpoints: -2,56 » Auszeichnung für 14000 Beiträge



Generell finde ich das schon richtig, dass der Laden die EC-Kartenzahlung verweigert, wenn der Eigentümer der Karte nicht vor Ort ist, sondern eine andere Person mit der Karte zahlen möchte. Immer hin ist das schon ein großes Risiko für den Laden, wenn die Lastschrift widerrufen wird, weil der Inhaber der EC-Karte dort in dem Laden nicht persönlich einkaufen war und dort eben auch nicht persönlich mit der Karte bezahlt hat.

Immer hin kann ja jede Person behaupten, dass der Karteninhaber der eigene Mann ist oder der Bruder oder der Vater oder desgleichen. Die Kassierer und Kassiererinnen in dem Geschäft können eben nicht nachvollziehen, in welchem Verwandtschaftsgrad der Karteninhaber zu der Person steht, der versucht mit der EC-Karte zu bezahlen. Weshalb ich die Verweigerung in Ordnung finde.

Ich kaufe meist auch ein und bezahle dann mit meiner EC-Karte, wobei ich dabei keine Probleme haben werde. Da die EC-Karte auf meinem Namen ausgeschrieben wurde. Wenn mein Mann aber mit der EC-Karte einkaufen gehen möchte und zu dem mit der EC-Karte zahlen möchte, dann klappt das auch nicht immer reibungslos, da er keine Vollmacht über mein Konto besitzt und zu dem die EC-Karte eben auch nicht auf seinen Namen ausgeschrieben ist.

In dem Geschäft bei uns in der Nähe, da kann er mit der EC-Karte zahlen, ohne, dass ich vor Ort sein muss. Die Kassierer und Kassiererinnen kennen und schon seit Jahren und wissen, dass mein Mann mit meiner Karte einkaufen gehen darf. Weshalb es dort keine Probleme gibt. Aber oftmals gab es eben in anderen Geschäften beim Bezahlen Probleme, wobei ich zum Glück meist vor Ort war, um dann in den Laden zu gehen und bescheid zu geben, dass die Karte mir gehört und eben alles seine Richtigkeit hat.

» kai0409 » Beiträge: 3345 » Talkpoints: 72,64 » Auszeichnung für 3000 Beiträge


Die Kassiererin kann weder wissen, ob der Kartenbesitzer wirklich der Ehemann der Frau ist, noch ob die beiden sich womöglich schon längst im Scheidungsverfahren befinden. Oder ob der Mann vielleicht aus anderen Gründen nicht damit einverstanden ist, dass seine Frau seine Karte benutzt. Das ist ja immer noch seine Entscheidung. Egal, ob man verheiratet ist oder nicht.

Und da sein Einverständnis nicht einfach so angenommen werden kann, finde ich es richtig, dass die Kassiererin die Bezahlung mit der Karte abgelehnt hat.

Man kann auf sein Konto zwei Karten ausstellen lassen. Eine für sich selbst und eine für eine Person, von der man wünscht, dass sie Zugriff auf das Konto hat. Meine Schwester hatte früher eine Karte für das Konto meiner Mutter als sie ständig die Wochenendeinkäufe für die ganze Familie gemacht hat. So kann man das Problem ganz einfach lösen.

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» Bienenkönigin » Beiträge: 9448 » Talkpoints: 19,93 » Auszeichnung für 9000 Beiträge



Es geht nicht darum, ob man es "in Ordnung" findet, dass jemand mit der Karte einer anderen Person bezahlt. Das ist grundsätzlich überhaupt nicht zulässig. Die Kassiererin bei Lidl hat also eigentlich richtig gehandelt. Auch wenn das für den Kunden natürlich etwas unangenehm war.

Kontokarten sind personengebunden. Sie dürfen also nicht von Dritten eingesetzt werden. Deshalb kann es sonst schon mal Stress geben.

» Wesie » Beiträge: 307 » Talkpoints: 3,27 » Auszeichnung für 100 Beiträge



Die Geldsumme, die mit gefälschten oder gestohlenen Kreditkarten pro Jahr veruntreut werden, gehen in die Millionen. Ich finde daher die Reaktion der Kassiererin gut, viele Kassierer schauen die Karte nicht mal an und kontrollieren die Unterschrift auch nicht. Ich habe auf einer Beichtwebseite von einem Mann gelesen, der immer mit Hitler oder anderen bekannten Namen unterschrieben hat und nie angesprochen wurde. Bei Kreditkarten kann man nie genug sicher gehen und die Frau hätte ja auch die Karte nach einer Trennung noch illegal nutzen können, wenn die Bank es versäumt hätte, die Karte zu sperren. Alles unwahrscheinlich aber dennoch möglich und schon passiert.

» Bascolo » Beiträge: 3586 » Talkpoints: 0,29 » Auszeichnung für 3000 Beiträge


Ich persönlich finde es auch eher in Ordnung, dass es einem in den Läden nicht so einfach gemacht wird, mit einer fremden Karte zu bezahlen, anstatt mit der eigenen. Generell bietet sich nämlich hier immer die Möglichkeit, beispielsweise bei Ehepaaren, ein Gemeinschaftskonto zu eröffnen, wo dann auch zwei Karten ausgestellt werden können, sodass es hierbei im Normalfall zu keinen Problemen kommen sollte.

Wenn man aber mit der Karte eines Partners bezahlen möchte, kommen hier gleich eine Vielzahl verschiedener Faktoren ins Spiel, die so gut wie immer zu einem Problem werden können, beziehungsweise vorhanden sind, um möglicherweise entstehenden Problemen schon am Anfang vorzubeugen.

Die Banken, beziehungsweise das Institut, das die entsprechende Karte ausgegeben hat, erklärt in seinen allgemeinen Geschäftsbedingungen nämlich klar und deutlich, dass eine Bankkarte im Normalfall nur von der Person genutzt werden darf, auf deren Namen sie im Vorfeld auch ausgestellt wurde. Sollte der Karteninhaber also die Karte an jemand anderen weitergeben oder dieser Person zur Nutzung zur Verfügung stellen, verstößt der Karteninhaber damit in erster Linie mal gegen die geltenden Geschäftsbedingungen des kartenausgebenden Instituts.

Eine Straftat an sich nach dem geltenden öffentlichen Gesetz liegt damit zwar nicht vor, jedoch kann es sich die Bank beispielsweise durchaus vorbehalten, dem Kunden die Karte zu entziehen, beziehungsweise ihm Extremfall auch das Konto zu kündigen. Da haben die Banken einen relativ breitgefächerten Ermessens- und Handlungsspielraum, da sie sich auch selbst schützen müssen. So könnte man sich ja nachher ganz einfach darauf berufen, dass man die Karte nicht etwa an den Partner gegeben hat, damit dieser den anstehenden Einkauf bezahlen kann, sondern sie einem geklaut oder anderweitig widerrechtlich entwendet wurde und die Bank nun dafür gerade stehen soll, dass der damit abgehobene oder bezahlte Betrag nicht beglichen werden muss. Damit einhergehend würden sich eine ganze Bandbreite weiterer Probleme ergeben.

Natürlich war es auch bei mir schon mal so, dass ich krank war oder einen sonstigen Grund vorzuweisen hatte, weshalb ich beispielsweise nicht selbst zum Bankautomaten gehen konnte um Geld abzuheben. Da habe ich meiner Ehefrau auch schon mal meine Karte mitgegeben und sie hob mir einen Betrag vom Automaten ab. Die Bank sollte das allerdings nicht unbedingt wissen und häufiger machen sollte man das auch nicht unbedingt.

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» TamiBami » Beiträge: 2166 » Talkpoints: 0,00 » Auszeichnung für 2000 Beiträge


Ich muss sagen, dass ich auch schon öfter mit der Bankkarte von meinem Freund bezahlt habe und das hat immer funktioniert da hat noch nie irgendjemand gemeint, dass das nicht geht. Ich kenne auch die PIN von ihm und wenn ich z.B. gerade im Fitnessstudio war und er mich darum gebeten hat für ihn danach noch was aus dem Penny mitzubringen dann gibt er mir auch schon mal seine Karte mit zum Bezahlen.

Beim Penny weiß man allerdings nie ob man den PIN eingeben oder unterschreiben muss. Einmal musste ich unterschreiben und da habe ich der Kassiererin gesagt, dass das die Bankkarte von meinem Freund ist. Diese meinte dann, dass ich dann einfach mit i.V. für "In Vertretung" unterschreiben soll und dann passt das. Habe ich auch gemacht, hat wunderbar funktioniert.

» elli.fant06 » Beiträge: 1009 » Talkpoints: 0,96 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



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