Haltung von Geflügel im Wohngebiet

vom 08.09.2015, 10:35 Uhr

A wohnt in einem Wohngebiet mit einem großen Garten. Sein Traum war es eigentlich immer, dass er selber Hühner hält, die ihm seine Frühstückseier spenden. Er hat ein eigenes Haus im Wohngebiet, einen großen Garten und auch die Möglichkeit einen Stall zu bauen und den Hühnern auch Auslauf zu bieten.

Welche Auflagen für die Hühnerhaltung bzw. Geflügelhaltung gibt es für ein Wohngebiet? Oder kann jeder auch in einem Gebiet, wo andere Leute mit wohnen Geflügel halten? Was muss A beachten und wo kann A sich da genauer erkundigen? Kann es sein, dass die Nachbarn etwas dagegen haben können?

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» MissMarple » Beiträge: 6786 » Talkpoints: 0,00 » Auszeichnung für 6000 Beiträge



Hühner sind nicht anders zu behandeln als andere Kleintiere auch. Das heißt, eine kleine Gruppe mit einem Hahn darf auch im Wohngebiet gehalten werden. Richter ziehen die Grenze bei 20 Tieren. Der Teil ist zuerst einmal unproblematisch.

Das Baurecht macht normalerweise auch keine großen Probleme. Da kann die Stadt weitere Informationen geben. In der Regel kann aber ein Stall gebaut werden. Oft wird auch ein bereits vorhandenes Gebäude umgestaltet, beispielsweise ein Gartenhaus oder ein Geräteschuppen.

Die Hühner müssen bei der zuständigen Tierseuchenkasse angemeldet werden. Bei solchen Kleinbeständen sind die Beiträge sehr gering. In einigen Bundesländern entstehen sogar gar keine Kosten. Außerdem müssen die Tiere alle drei Monate geimpft werden. Bei mindestens drei toten Hühnern innerhalb von 24 Stunden oder bei deutlichen Krankheitsanzeichen in der Gruppe muss der Tierarzt gerufen werden.

So weit ist also alles sehr simpel. Aber es kommt sehr auf die Nachbarn an. Je ländlicher das Umfeld desto lauter darf das Geflügel sein. In der Stadt darf der Nachbar mehr Ruhe erwarten. Ob Hund oder Huhn macht keinen Unterschied. Es kann verlangt werden, dass der Hahn nicht in den Ruhezeiten kräht. Daher sollte man seine Nachbarn gut kennen und öfter einmal Eier verschenken.

» cooper75 » Beiträge: 13430 » Talkpoints: 519,61 » Auszeichnung für 13000 Beiträge


So weit zur Theorie. In der Praxis kann das durchaus anders aussehen. Ich kenne Landwirte, die in einem kleinen Dorf nahe Berlin leben. Die Familie hat schon seit Generationen Hühner mit einem Hahn zusammen auf dem Hof gehalten. Irgendwann nach der Wende zogen dann einige Berliner in das Dorf. Die waren der Meinung, dass der Hahn ihren Schlaf stört, weil der morgens kräht und zogen vor Gericht. Man glaubt es nicht: Das Gericht beschloss, der Hahn muss weg. Da wurde nicht etwa so argumentiert, dass ein blöder Städter eben in der Stadt bleiben soll, wenn er mit dem Landleben nicht klar kommt.

Auch wenn theoretisch allen klar ist, dass artgerechte Hühnerhaltung einen Hahn benötigt, heißt das für die Praxis nicht viel. Denn die Hühner sind viel entspannter, wenn sie einen Hahn haben, der sie vor Greifvögeln warnt. Aber in dem Fall zählt bei einzelnen Richter ein zugezogener Mensch eben mehr. Und an welchen Richter mit welcher persönlicher Einstellung zum Landleben man letztlich gerät, weiß man nicht.

In dem Fall würde ich natürlich die örtlichen Vorschriften beachten und auf dem Bauamt und in der Stadtverwaltung oder Gemeindeverwaltung nachfragen, was zu beachten ist. Aber möglichst auch von allen Nachbarn in ein paar Metern umkreis auch Unterschriften einholen, dass sie nichts dagegen einwenden möchten, dass man einen Hahn bei den Hühnern halten will. Aber auch das kann eben schnell ein Ende haben, wenn neue Leute zuziehen. Und dann muss man vielleicht die Hennen doch alleine halten.

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» trüffelsucher » Beiträge: 12446 » Talkpoints: 3,92 » Auszeichnung für 12000 Beiträge



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