Ist das Vuvuzelaverbot eine bundeseinheitliche Regelung?
Die Fußballweltmeisterschaft nähert sich mit großen Schritten. In einer guten Woche wird das weltweite Ereignis die Gemüter noch mehr erhitzen. Endlich mal wieder was zum Diskutieren und mit fiebern.
Da die Fußballweltmeisterschaft dieses Jahr in dem südamerikanischen Land Argentinien statt findet und dieses Land sich in einer andere Zeitzone befindet, werden einige Spiele erst zu einer Uhrzeit statt finden, zu der viele deutsche Fußballfans eigentlich schon im Bett liegen würden und schlafen würden. Viele Deutsche, die keine Fußballfans sind, werden sich sehnlichst eine angenehme Nachtruhe wünschen.
Nun wurde in vielen deutschen Städten schon diskutiert, wie man das mit Public Viewings und Weltmeisterschaftspartys im Freien verfahren soll. In der Regel dürfte es da einheitliche Regelungen geben. Nun stieß ich in dem Zusammenhang die Woche auf die Ankündigung, dass in einige hessischen Städten wohl generell Public Viewing ermöglicht wird, auch private Feiern veranstaltet werden dürfen, so lange sie sich ihm Rahmen halten. Allerdings gibt es ein offizielles Verbot für Vuvuzelas, speziell deren Nutzung im Freien. Also bei Fußballfeiern im Freien, egal ob auf privater Basis oder während einem Public Viewing, sind Vuvuzelas verboten.
Ich finde diese Vuvuzelas ja wirklich grausig und die Töne dieser Instrumente erwecken sicherlich selbst Tote aus ihrem Schlaf. Deshalb finde ich dieses Verbot an sich sinnvoll. Gerade weil doch nach der Gruppenrunde die meisten Spiele Nachts statt finden. Ich frage mich allerdings, ob das nun bundeseinheitlich gilt oder ob das nur in einige hessischen Gemeinden so ist? Wie wird das mit den Vuvuzelas bei euch vor Ort gehandhabt?
Von einer bundeseinheitlichen Regelung habe ich bisher nichts gehört oder gelesen. Davon, dass mittlerweile viele Städte und Gemeinden die Nutzung dieser Dinger verboten haben, habe ich aber durchaus gehört.
Angesichts der Schäden, die diese Geräte verursachen, halte ich ein Verbot für absolut sinnvoll. Genau wegen dieser Geräuschkulisse und der damit verbundenen Risiken für das Gehör sind meines Wissens nach sogar einige Fahrradtröten verboten. Wem klar ist, dass die Gehörschäden in den meisten Fällen irreversibel sind und die betroffene Person lebenslang begleiten und beeinträchtigen, dem wird auch ein Verbot verständlich vermittelbar sein.
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