Ist eine Vorsorgevollmacht wichtig? Meine Erfahrung

vom 26.08.2015, 11:26 Uhr

Mein Mann hatte letztes Jahr einen schweren Herzinfarkt und ist aus dem künstlichen Koma erst nach 7 Wochen aufgewacht. Das Krankenhaus riet mir beim Gericht eine Betreuungsverfügung zu beantragen, damit ich ein Mitspracherecht habe, was mit meinem Mann in der Klinik gemacht wird und wohin er verlegt wird, wenn das nötig ist. Denn ohne Vollmacht, hätte ich selbst als Ehefrau kein Mitspracherecht.

Das Gericht wiederum unterrichtete mich gegen Ende der Betreuungszeit, dass wir eine Vorsorgevollmacht erstellen sollen, da es sonst im erneuten Fall einer Krankheit, wo mein Mann nicht selbst bestimmen kann zu unnötigen Kosten für uns kommen kann.

Da wir keinen großen Besitz haben und zur Miete wohnen, reichte in unserem Fall auch ein einfaches Formular, was mir mit einer Infobroschüre zugeschickt wurde. Man kann sich so etwas aber auch aus dem Internet herunterladen. Als Zeuge musste lediglich eine volljährige Person unterschreiben.

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» akasakura » Beiträge: 2635 » Talkpoints: 1,50 » Auszeichnung für 2000 Beiträge



Ich bin gerade dabei, für den Fall der Fälle einiges zu regeln und schriftlich festzuhalten. Da kommst du also mit deinen Anmerkungen hier gerade richtig und jetzt kommt noch mehr Schreibkram auf mich zu.

Ich habe kurz im Internet bisschen recherchiert. Da wird überall angegeben, man sollte diese Vollmacht notariell beglaubigen lassen. In deinem Fall war aber nur eine Unterschrift eines volljährigen Zeugen notwendig. Hängt das nur damit zusammen, dass ihr keinen großen Besitz habt oder denkst du, die notarielle Beglaubigung ist wirklich unnötig?

Wie schwer war es denn, die Betreuungsverfügung zu beantragen? Wurde das schnell bearbeitet? Immerhin war der Notfall ja dann schon eingetreten und die Zeit drängte.

Ich finde es gut, dass du deine Erfahrungen hier teilst. Ich hoffe, deinem Mann geht es wieder gut. Wie gesagt, stecke ich gerade mittendrin in solchen Überlegungen. Und mir ist schon ganz komisch. Ich wünschte, ich hätte das alles schon vor langer Zeit geregelt. Mein Mann und ich sind seit fünf Jahren verheiratet und Hausbesitzer. In den fünf Jahren hätte viel passieren können.

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» Bienenkönigin » Beiträge: 9448 » Talkpoints: 19,93 » Auszeichnung für 9000 Beiträge


Wenn man kein eigenes Haus und kein nennenswertes Vermögen hat, so wurde mir mitgeteilt, dass es auch ohne notarielle Beglaubigung geht. Das Formular wurde mir vom Amt direkt zugeschickt.

Bei uns ging die Bearbeitung für die Betreuung sehr schnell innerhalb von drei Tagen hatte ich die Einladung zur Unterweisung, allerdings war das wohl auch ein Glücksfall, weil die zuständige Beamtin gerade im Krankenhaus einen anderen Fall aufsuchen musste und uns dann gleich mit bearbeitet hatte.

Mein Mann ist nach 7 Wochen aus dem Koma erwacht, allerdings hatte die Betreuung auf seinen eigenen Wunsch hin von Februar bis Mitte Juli gedauert, da er motorisch stark eingeschränkt und auch sonst sehr geschwächt war.

Mit der Betreuungsvollmacht konnte ich die Beihilfeanträge und Krankenkassenanträge für die laufenden Arztkosten beantragen, sowie das Kindergeld für unseren gemeinsamen Sohn. Bankvollmachten hatte ich, die wurden deshalb nicht über die Vollmacht geregelt, das wäre aber wohl auch möglich, weil ich danach gefragt wurde, ob ich es benötige.

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» akasakura » Beiträge: 2635 » Talkpoints: 1,50 » Auszeichnung für 2000 Beiträge



Da denkt man ja gar nicht unbedingt immer so dran, aber danke für deinen kleinen Erfahrungsbericht zu dem Thema. Ich werde mich nun sicherlich auch erst mal damit auseinandersetzen, es kann ja wirklich immer mal etwas sein und dann steht man da und kann nichts machen oder nur wenig. Das hat ja dann auch Vorteile für beide, wenn man weiß, dass die Entscheidungen getroffen werden können und der Partner dann auch nicht ohne Geld da steht.

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» Ramones » Beiträge: 47746 » Talkpoints: 6,02 » Auszeichnung für 47000 Beiträge



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