Wie kann man privat geliehenes Geld zurückverlangen?
A hat B 50 Euro geliehen, weil B's EC-Karte verloren gegangen ist. Er hat eine Woche auf die neue Karte gewartet und A gebeten, ihm für diese Zeit Geld für Essen und so weiter zu leihen.
Nun hat B eine neue EC-Karte zugeschickt bekommen, sich in der Zwischenzeit aber mit A zerstritten. Er weigert sich nicht direkt, das Geld zurückzugeben, aber "vergisst" es andauernd oder geht nicht auf die Bitten über Whatsapp ein.
A überlegt, wie sie ihr Geld wiederbekommen kann. Ein gerichtlicher Mahnbescheid kostet 32 Euro, was sich bei einem Betrag von 50 Euro natürlich nicht lohnt. Würde sich beispielsweise ein Anwalt darum kümmern, weil ein einfacher Brief vom Anwalt schon abschreckend genug wäre, um B zum zahlen zu verleiten?
Den Anwalt könnte A über die öffentliche Rechtsauskunft bekommen und würde so sehr wenig zahlen. Die Frage ist, ob man sich wegen "Peanuts" um A's Anliegen überhaupt kümmern würde. Und welche Möglichkeiten bleiben A noch?
A hat hier gar keine Möglichkeit, das Geld zurückzubekommen, wenn B sich weigert oder es "vergisst". B muss nur abstreiten, dass er das Geld jemals von A bekommen hat. Wenn es keine vertragliche Grundlage gibt, dann hat A ganz einfach Pech gehabt. Da wir auch ein Anwalt nichts machen können. Ein vernünftiger Anwalt wird A auch mit dem Anliegen direkt wieder nach Hause schicken, weil es sich gar nicht lohnt, deswegen überhaupt aktiv zu werden.
GoroVI hat geschrieben:A hat hier gar keine Möglichkeit, das Geld zurückzubekommen, wenn B sich weigert oder es "vergisst". B muss nur abstreiten, dass er das Geld jemals von A bekommen hat. Wenn es keine vertragliche Grundlage gibt, (....)
A hat immerhin SMS verschickt und aus dem Nachrichtenverlauf wird ersichtlich, dass B sich dessen bewusst ist, dass er ihr Geld schuldet. Es gibt keine vertragliche Grundlage im herkömmlichen Sinne, aber immerhin Beweise im SMS-Verlauf. Wäre dies nicht bereits ausreichend?
Ich bin kein Rechtsanwalt, aber ich sehe trotzdem die Chancen für A, noch an das Geld zu kommen, als sehr gering an. Schließlich kann B noch immer behaupten, das Geld bereits zurückgezahlt zu haben. Hier steht Aussage gegen Aussage und es geht immerhin um einen Bagatellbetrag von 50,00 EUR.
Da wird jedes Gericht das Verfahren einstellen. Wenn sich Anwälte und Gerichte jeden Tag mit Streitigkeiten wegen 50,00 EUR auseinandersetzen würden, dann wären wir verloren. Ich sehe die Chance hier also trotz der SMS als äußerst gering an. Es gibt keine Zeugen und nichts Schriftliches. Ziemlich schwierig.
Ich denke auch, dass es schwierig ist, dass Geld in so einem Fall zurück zu bekommen. Immerhin gibt es nichts schriftliches darüber und B könnte einfach sagen, dass A ihm das Geld nie geliehen hat. Ich würde daher irgendwie versuchen ohne Anwalt oder Gericht das Geld wieder zu bekommen.
Vielleicht könnte man eben sagen, dass man das Geld gerade selbst dringend braucht oder zur Not, wenn man eh schon zerstritten ist, eben damit drohen, dass man zu einem Anwalt geht, wenn das Geld nicht mal zurückgegeben wird. Ich hatte mal einen ähnlichen Fall mit einer damaligen Freundin. Sie hat sich dauernd Geld bei mir geliehen, sei es zum Essen oder für ein Kleidungsstück was ich dann unbedingt wollte. Das Geld habe ich dann auch erst wieder bekommen, als ich mehr Druck gemacht habe.
Hier wird davon ausgegangen, dass ein Anwalt auch nichts kostet der ein solches Schreiben aufsetzt? Dann möge man doch bitte einmal in die Gebührenordnung von einem Anwalt schauen, denn mit einem Schreiben alleine ist es nicht getan, damit dieser aktiv werden kann muss vorher ein entsprechendes Beratungsgespräch fällig werden. Da ist man ohne Brief schon gerne einmal 200 Euro los wenn die Rechtschutzversicherung nicht greift oder man keine hat. Etwas anderes als einen Mahnbescheid erstellen und diesen zu übersenden wird im übrigen auch kein Anwalt machen.
Somit sehe ich es durchaus als eine legitime Forderung das ganze mittels Mahnbescheid einzufordern. Denn die Gebühren muss man zwar in Vorkasse auslegen, aber diese werden dem Schuldner auferlegt wenn das korrekte Kreuz an der richtigen Stelle auf dem Antrag gemacht wird. Darüber hinaus darf man auch die Zinsen nicht vergessen die doch stetig steigen und bei 5% über dem Basiszins liegen.
Ich denke ein Schreiben von einem Anwalt zeigt nicht sonderlich viel davon, denn das ist nichts offizielles was verwendet werden kann. Wenn der Brief jedoch direkt vom Amtsgericht kommt, dann ist die Sachlage schon wieder eine andere, einfach weil es direkt einen Behördencharakter hat. Wehren kann sich der Schuldner zwar immer noch, aber dann geht es einfach nur in das streitige Gerichtsverfahren und jeder legt seine Sicht der Dinge dar. Können Zeugen benannt werden oder sonstiges, dann ist das Thema eh schon von Anfang an entschieden und das wehren vom Schuldner einfach nur ein albernes Spielchen um sich vor der Zahlung zu drücken und als Rache für den Streit.
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