Was passiert, wenn ein Knöllchen verschwindet?

vom 01.09.2015, 12:48 Uhr

Mal angenommen, ein Autofahrer bekommt ein Parkknöllchen und es zieht plötzlich ein heftiger Sturm auf, was im Sommer ja gar nicht so ungewöhnlich ist. Der Polizist hat das Knöllchen unter den Scheibenwischer geklemmt, der Wind weht es aber davon oder ein böswilliger Passant nimmt das Knöllchen absichtlich mit. Das Knöllchen wird nicht bezahlt und irgendwann kommt natürlich eine Mahnung und eventuelle Gebühren für den Zahlungsverzug. Muss dann der Autofahrer beweisen, dass er das Knöllchen nicht bekommen hat? Das wäre ja theoretisch unmöglich?

» Bascolo » Beiträge: 3586 » Talkpoints: 0,29 » Auszeichnung für 3000 Beiträge



Ich würde mal sagen, das spielt überhaupt keine Rolle, ob das Knöllchen noch dran ist oder nicht, denn da würde ja jeder sein Knöllchen "verschwinden" lassen. Maßgebend ist ja dann der per Post zugestellte Ordnungsgeld- oder Bußgeldbescheid. Einige Meinungen zu dieser Thematik kannst du auch in diesem Thread finden. Strafzettel weggeweht, was nun?

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» mikado* » Beiträge: 3037 » Talkpoints: 1.002,67 » Auszeichnung für 3000 Beiträge


Das "Knöllchen" an sich ist ja nur ein netter Hinweis, dass man sich verkehrswidrig verhalten hat. Der eigentliche Bescheid über ein Verwarnungs- oder Bußgeld geht dem Halter dann ja später per Post zu. Erst dann beginnt ja eine Frist zu laufen, in welcher man reagieren kann. Von daher ist es völlig egal, ob das Knöllchen am Auto verbleibt oder nicht.

» Squeeky » Beiträge: 2792 » Talkpoints: 6,18 » Auszeichnung für 2000 Beiträge



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