In Testament Person erwähnen, die beim Verkauf hilft
Herr und Frau Biene haben eine Imkerei. Dazu gehört allerlei Zeug. Allen voran die Bienenvölker, die nicht wenig wert sind. Gerade sind sie dabei, ihr Erbe zu regeln, falls ihnen mal etwas passiert. Das Problem ist, dass ihre Verwandten mit den Bienen total überfordert wären, diese aber je nach Jahreszeit schnell versorgt werden müssen.
Herr und Frau Biene haben einen Bekannten, der ebenfalls Imker ist. Diesen Herrn Müller würden sie gerne im Testament erwähnen. Dabei soll er natürlich nicht alles erben. Aber er hat sich bereit erklärt, sich um den Verkauf der Bienenvölker und den tausend Dingen aus der Imkerei zu kümmern. Dafür soll er aber natürlich auch vergütet werden, beziehungsweise darf er auch selber Bienen und Dinge behalten, wenn er sie zu dem Zeitpunkt gut gebrauchen kann.
Nun stellt sich die Frage, wie man das am besten im Testament erwähnt. Als Testamentsvollstrecker soll er ja nicht dienen. Dann müsste er sich noch um ganz andere Dinge kümmern. Er soll auch nicht Alleinerbe der Imkerei sein. Vielmehr soll er beispielsweise 20 % des Erlöses behalten dürfen. Und die sollen ihm die anderen Erben dann auch nicht streitig machen können.
Normalerweise können die Erben für den Verkauf von Firmen und Immobilien ja Experten heranziehen. Experten für Imkereien wird es aber nicht geben. Man sieht immer wieder Anzeigen, wo Verwandte das Zeug dann zum Verkauf anbieten, ohne zu wissen, was das ist und wie viel das wert ist. Außerdem muss es eben auch schnell gehen, wenn es zu dem Zeitpunkt zufällig Sommer ist und die Bienen einen Imker brauchen. Also auch für die Bewirtschaftung der Bienen sollte Herr Müller ein Entgelt erhalten.
Reicht für diesen Fall eine Auflage im Testament aus? Oder gibt es eine andere Bezeichnung für das Aufgabengebiet, das Herrn Müller zukommen würde?
Ohne dass ich mich da auskenne, würde ich meinen, dass man Herrn Müller dabei als Nachlassverwalter bezeichnen kann. Denn er kümmert sich um die Dinge im Namen der Verwandten. Ob das einfach so zulässig ist, kann da aber nur ein Jurist für Erbrecht sagen. Wobei es ja nicht gesagt ist, dass die Verwandten nicht im Fall der Fälle doch die Imkerei weiter führen wollen und nur erst mal Hilfe brauchen.
Von daher sollte man bei der Erstellung eines Testaments juristische Hilfe in Anspruch nehmen. Was dann wieder auch den Vorteil hat, dass man das Schriftstück kaum anfechten kann.
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