Ist das Studium mit Klage automatisch vorbei?

vom 18.08.2015, 20:27 Uhr

A studiert noch und hatte vor Jahren einen Konflikt mit seinen Eltern, woraufhin er bei der Familienkasse einen Antrag auf Abzweigung des Kindergeldes gestellt hat. Die Behörde hat daraufhin ein anwaltliches Schreiben aufgesetzt und As Vater B zur Auskunft verpfllichtet. B musste seinen Anwalt einschalten und alle Kontoauszüge offen legen, weil ihm unterstellt wurde, den Unterhalt seinem Sohn zu verweigern, obwohl er ihn schuldig war.

Daraufhin soll Bs Anwalt vorgeschlagen haben, dass B doch seinen Sohn A verklagt wegen Verleumdung und wegen einiger anderer Dinge. Der Anwalt argumentierte damit, dass As Studium dann automatisch vorbei sei. Er dürfe dann angeblich nicht mehr weiter studieren und eine Karriere sei dann auch nicht mehr möglich.

Aber stimmt das denn wirklich oder ist das nur ein Märchen, um Studenten Angst zu machen? Ist die Karriere bzw. das Studium wirklich vorbei, sobald man angeklagt wird? Wer weiß mehr darüber?

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» Olly173 » Beiträge: 14700 » Talkpoints: -2,56 » Auszeichnung für 14000 Beiträge



So ein Blödsinn. Wenn ich wegen irgendetwas angeklagt werde, hat das doch rein gar nichts mit meinem Studium zu tun. Es kann nur sehr zeitaufwendig und nervenaufreibend sein, sodass mich so ein Prozess auch gut vom Studium ablenken kann.

Eine Ausnahme könnte es sein, wenn A Jura studiert. Mein Dozent in Arbeitsrecht meinte mal, dass er nicht als Anwalt hätte arbeiten dürfen, wenn er einen strafrechtlichen Prozess verloren hätte. Jedoch glaube ich nicht unbedingt, dass das Problem mit den Eltern ins Strafrecht fällt, sondern eher ins Zivilrecht und das gefährdet auch die Zulassung eines zukünftigen Anwalts nicht.

Für mich klingt das ganz klar danach, als würde der Anwalt versuchen, A einzuschüchtern. Aber bei sowas muss man auf jeden Fall hartnäckig bleiben.

» Cappuccino » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »


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