Direktlebensversicherungen: Krankenbeiträge muss man zahlen

vom 10.06.2008, 10:38 Uhr

Wer Zahlungen aus einer Direktlebensversicherung erhält sollte daran denken dass diese weiterhin krankenversicherungspflichtig sind. Ein Einkommen aus einer Direktlebensversicherung gilt als Versorgungsbezug und auch die 2004 beschlossene Neuregelung der Beitragspflicht auf einmalige Kapitalleistungen verweist hierauf.

Bis 2004 galt noch, dass nur monatliche Bezüge krankenversicherungspflichtig waren und einem Versorgungsbezug entsprechen und einmalige Zahlungen nicht darunter fallen würden. Seit 2004 wird jedoch auch eine Direktlebensversicherung als eine mögliche Form der betrieblichen Altersvorsorge angesehen und somit ist auch die darauf resultierende einmalige Kapitalabfindung nur eine laufende Rentenleistung, deren Auszahlung anders erfolgt.

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» Subbotnik » Beiträge: 9308 » Talkpoints: -7,05 » Auszeichnung für 9000 Beiträge



Direktlebensversicherungen werden steuerlich gefördert und basieren ja meinem Wissen nach auf verschiedenen Modellen der Entgeltumwandlung. Steuerlich wichtig in diesem Zusammenhang ist,wann der Lebensversicherungsvertrag abgeschlossen wurde. Hat man diesen noch vor 2005 abgeschlossen stellt man sich steuerlich besser, danach wird es dann nachteiliger und auch wesentlich undurchsichtiger.

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» Pfennigfuchser » Beiträge: 3767 » Talkpoints: 34,25 » Auszeichnung für 3000 Beiträge


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