Welche Ersatzunterkunft ist zumutbar

vom 12.10.2012, 11:16 Uhr

Herr A. hat einen größeren Wasserschaden in der Wohnung, den er aber nicht selbst verursacht hat. Nun ist die Wohnung vorübergehend unbewohnbar. Der Vermieter hat natürlich die Schadensbeseitigung in Auftrag gegeben. Allerdings muss der Mieter A. ja irgendwo wohnen. Welche Möglichkeiten hat der Vermieter, für die Zeit der Schadensbeseitigung, den Mieter A. unter zu bringen?

Reicht es, dem Mieter A. einfach eine Schlafmöglichkeit zur Verfügung zu stellen? Oder muss der Vermieter auf Wünsche von Herrn A. eingehen? Wie sieht es mit eventuell höheren Kosten aus? Zum Beispiel wenn sich dadurch der Arbeitsweg für Herrn A. verlängert?

» Fugasi » Beiträge: 1877 » Talkpoints: 1,33 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



Ich denke, dass Herrn A vorübergehend ein Hotelzimmer zusteht, und dass die entsprechende Versicherung dann die Kosten dafür übernehmen muss. Die Wohnung muss ja auch wieder instand gesetzt werden. Wenn der Schaden durch den Vermieter entstanden ist, muss dieser seine Versicherung in Anspruch nehmen.

Eine reine Schlafstelle reicht nicht aus. Die Kosten für den weiteren Weg und die Lauferei, die A hat, müssen auch von der Versicherung übernommen werden, falls nicht in der Nähe der Wohnung ein akzeptables Hotel ist. Herr A schläft ja nicht nur in seiner Wohnung, sondern hat auch zu kochen, waschen und eventuell fallen noch andere Aktivitäten an. Da reicht eine Schlafstelle nicht.

» Cid » Beiträge: 20027 » Talkpoints: -1,03 » Auszeichnung für 20000 Beiträge


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