Abfindung in drei Monatsraten - steuerliche Nachteile?

vom 24.08.2015, 14:58 Uhr

A hat eine Kündigungsschutzklage erwirkt und heraus kam eine Abfindung, die der Betrieb zahlen muss. Nun hat der Anwalt des Arbeitgebers den Anwalt von A gebeten, dass sein Mandant, also A, damit einverstanden ist, wenn die Abfindung in drei Monatsraten gezahlt werden kann.

A ist grundsätzlich nicht dagegen. Aber A hat nun gehört, dass er dadurch steuerliche Nachteile haben könnte, wenn beispielsweise die Abfindung in Höhe von 9300 Euro in drei Monatstaten a`3100 Euro gezahlt werden können. Wie würdet ihr reagieren? Kann A eventuell sogar Zinsen verlangen? Hat A steuerliche Nachteile? Die Abfindung ist eigentlich zum 1.10 fällig und der Arbeitgeber will 15.10, 15.11. und 15.12. zahlen.

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge



Nur weil man mal etwas davon gehört hat, muss das doch lange nicht wahr sein. Man kann sich doch erst einmal genauer informieren. Es wäre durchaus sinnvoll, in einer solchen Situation einen Steuerberater hinzuzuziehen. Schließlich geht es da ja auch um einen größeren Betrag, den man da zu versteuern hat.

Mir würde ehrlich gesagt kein Grund einfallen, wieso es steuerliche Nachteile haben sollte, eine Abfindung in Raten zu bekommen. Selbst wenn man mit dieser Methode mehr Steuern bezahlen würde, würde man es ja mit der Einkommenssteuererklärung wieder zurück bekommen.

Besser wäre es möglicherweise, wenn man die Abfindung über zwei Jahre verteilt. Aber ich weiß nicht, ob es in solchen Fällen Sonderregelungen gibt. Hier ist eben wieder der Steuerberater gefragt.

» Weasel_ » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »


A hat nun im Internet einiges gelesen und dort steht auch, dass ein Arbeitnehmer nicht einverstanden sein sollte mit den Monatsraten. Denn wenn der Betrieb Insolvenz anmeldet, dann ist die Abfindung nicht mehr zu zahlen. Da A betriebsbedingt gekündigt wurde, hat A natürlich auch Bedenken und fragt sich, was ein Arbeitgeber bewegt unbedingt eine Abfindung in 3 Monatsraten zu zahlen.

Welche Vorteile hat denn der Arbeitgeber mit dieser Ratenzahlung? Hättet ihr nicht Angst, dass der Arbeitgeber dann nicht mehr zahlen muss, weil er zahlungsunfähig geworden ist?

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge



A hat nun im Internet einiges gelesen und dort steht auch, dass ein Arbeitnehmer nicht einverstanden sein sollte mit den Monatsraten. Denn wenn der Betrieb Insolvenz anmeldet, dann ist die Abfindung nicht mehr zu zahlen.

Das ist jetzt ein völlig anderes Thema, denn es hat überhaupt nichts mit steuerlichen Nachteilen zu tun.

Wenn man da wirklich Bedenken hat, dass das Unternehmen in wenigen Monaten insolvent ist, dann stellt sich die große Frage, ob man wirklich glaubt, dass man mit einem weiteren Rechtsstreit schneller an sein Geld kommt. Wenn die Firma es darauf anlegt, kann sie die Zahlung unter Umständen sogar noch mehrere Monate länger hinauszögern.

Wenn es mit der Liquidität des Arbeitgebers wirklich so knapp zugeht, ist es für ihn völlig nachvollziehbar, dass er mit Ratenzahlung arbeitet. Schließlich wird so die Liquidität entlastet. Gerade wenn mehrere Arbeitnehmer eine Abfindung kassieren, kann das durchaus relevant werden. Wenn dann sehr viele Leute auf sofortige Zahlung bestehen und diese dann auch sehr schnell durchsetzen können, kann das unter Umständen sogar erst zu einer Insolvenz führen.

» Weasel_ » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »



Hier wird A keine "Kündigungsschutzklage" erwirkt haben, sondern schlicht gegen die Kündigung geklagt haben. Das ist im Arbeitsrecht genauso vorgesehen und das gute Recht des Arbeitnehmers. Und hier kam offensichtlich heraus, dass der Arbeitnehmer nicht Unrecht hatte - und sich theoretisch in den Betrieb hätte zurückklagen können.

Das Problem ist aber die Tatsache, dass das Vertrauensverhältnis nach so einer Episode (Arbeitnehmer wird gekündigt und verklagt seinen Arbeitgeber) als zerrüttet gesehen werden kann. Daher ist es weder dem Arbeitgeber zuzumuten, so einen Angestellten zu beschäftigen - noch dem Arbeitnehmer zuzumuten, in so einem Betrieb beschäftigt zu bleiben. Der "Ausweg" ist die Entschädigungszahlung (also die Abfindung), welche der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer für die Auflösung des Arbeitsverhältnisses bezahlt.

Sowohl die Höhe als auch die Auszahlungsmodalitäten sind natürlich frei verhandelbar. Daher kann der Arbeitnehmer natürlich die Abfindung in Raten akzeptieren. Ebenso wie der Arbeitgeber als Vorschlag anbieten kann, diese in Raten zu bezahlen. Evtl. ist es sogar so, dass der Arbeitgeber den Betrag sonst gar nicht aufbringen kann (wobei ich mich frage, ob dies dann nicht dafür sprechen würde, dass die Kündigung doch begründbar gewesen wäre). Aber die Gründe für die Raten spielen ja hier keine Rolle.

Für A ist nur wichtig zu wissen, dass die Steuer über das Jahr gerechnet wird. Daher kann es ihm egal sein, wie das Geld überwiesen wird. Wenn er hier im Beispiel aber eine Einmalzahlung bekommt, dürfte der Steueranteil höher sein, als bei einer kleineren Ratenzahlung. Höher aber nur für den Moment, denn am Ende des Jahres wird letztlich erst die Steuerhöhe bestimmt und wenn er tatsächlich zu viel Steuern bezahlt hätte, bekäme er hier die Erstattung.

Im konkreten Beispiel wäre es wohl (als Single) so, dass bei 3100 locker jeweils 550 Euro Steuern zu bezahlen sind. Also in drei Monaten ca. 1650 Euro. Würde er eine Einmalzahlung von 9300 erhalten, müsste er davon zunächst ca. 2800 Euro an Steuern berappen (progressives Steuersystem!). Am Jahresende würde dann aber das Jahresgesamteinkommen genommen und daraus der Steuersatz berechnet, so dass er im zweiten Fall definitiv die zu viel entrichteten Steuern erstattet bekommen würde.

Was die Zinsen angeht, kann A das natürlich "verlangen" (letztlich kann er auch Zusatzzahlungen verlangen). Einen rechtlichen Anspruch hätte er aber nicht. Jedenfalls nicht, wenn nichts entsprechend vereinbart wurde. Hier aber muss sich A auch darüber bewusst sein, dass er hier über vielleicht - in Summe - max. 30 Euro verhandelt - und die dann auch noch versteuern müsste. Und das nur, wenn er 3-4% ansetzt.

» derpunkt » Beiträge: 9898 » Talkpoints: 88,55 » Auszeichnung für 9000 Beiträge


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