'Täter-Opfer-Ausgleich' immer strafmildernde Auswirkung?

vom 09.04.2014, 13:21 Uhr

Nehmen wir mal an, dass Person A jemanden verletzt hat. Polizei wurde eingeschaltet. Der Anwalt von A will, dass A sich mit dem Opfer auseinander setzt und sich bei ihm entschuldigt. Er will, dass ein 'Täter-Opfer-Ausgleich' stattfindet. Er meint, dass sich dieser immer strafmildernd auswirkt.

Wie ist das eigentlich, wenn das Opfer kein Interesse an diesem 'Täter-Opfer-Ausgleich' hat? Ist es dann dennoch strafmildernd für A, weil der gute Wille zählt? Wird so ein 'Täter-Opfer-Ausgleich' immer strafmildernde Auswirkung haben?

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» Ampelmännchen » Beiträge: 1310 » Talkpoints: 0,00 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



Der Täter-Opfer-Ausgleich hat nicht immer strafmildernde Auswirkung. In den Fällen, in denen der Richter davon ausgeht, dass die Entschuldigung des Täters lediglich ein Lippenbekenntnis zum Zwecke der Strafmilderung ist, wird die Bemühung des Täters als gegenstandslos betrachtet. Das ist übrigens nicht selten der Fall.

Sollte sich A tatsächlich entschuldigen wollen, so sollte das auch glaubwürdig sein. Der Opfer muss die Entschuldigung nicht annehmen. Je nach Vergehen und Zusammenhang, tritt auch dann keine strafmildernde Wirkung ein.

» tok_tumi » Beiträge: 837 » Talkpoints: 1,20 » Auszeichnung für 500 Beiträge


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