Womit muss Ex-Vermieter nach unrechtmäßiger Räumung rechnen?

vom 27.05.2012, 01:02 Uhr

Es gibt ja durchaus Fälle, wo Vermieter anstatt den Weg eines langen Rechtsstreites zu gehen und problematische Mieter aus der Wohnung zu klagen, ihnen selbst eine Frist setzen und dann den Zugang zur Wohnung verwehren oder diese gar ausräumen.

Bei manchen geschieht dies gar in Abwesenheit des Mieters. So habe ich es selbst zweimal mitbekommen, dass ein Mieter quasi verschwunden war und der Vermieter die Wohnung hat räumen lassen. Es lag weder eine Kündigung vor, noch gab es wertvolle Besitztümer in der Wohnung, allerdings wurde auch kein Schlüssel zurückgegeben. Der eine Mieter war wohl längere Zeit inhaftiert worden, bei dem anderen Fall fuhr das recht junge Mädchen spontan zurück in ihre weitere entfernte Heimat. Von beiden hat der Vermieter nie wieder etwas gehört- allerdings auch kein Geld gesehen.

Doch grundsätzlich haben Mieter ja recht viele Rechte. Was kann einem Vermieter passieren, wenn er sich ohne entsprechenden Beschluss Zugang zu seinem Eigentum verschafft oder gar eine Wohnung räumen (bzw. entmüllen) lässt? Welche Straftaten stellt das unter Umständen dar? Und macht es dabei einen Unterschied wer die Wohnung räumt und wie viele Personen daran beteiligt sind? Hat man mehr Möglichkeiten, ohne rechtliche Konsequenzen davon zu kommen, wenn der Mieter säumig, die Wohnung vermüllt oder der Mieter erst gar nicht mehr auffindbar ist? Und was kann überhaupt im schlimmsten Fall passieren?

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» Trisa » Beiträge: 3317 » Talkpoints: 36,86 » Auszeichnung für 3000 Beiträge



Die Fälle, die du beschrieben hast, sind in meinem Augen so schlimm, dass der Vermieter nur noch mehr Verlust durch nicht erfolgte Mietzahlung und Verkommen der Wohnungen gehabt hätte, wenn er nicht zur Selbsthilfe geschritten wäre.

Das kann man einem Vermieter nun wirklich nicht ankreiden. Beide waren schon längere Zeit nicht mehr gesehen worden. Soll hier ein Vermieter vielleicht noch recherchieren, in welchem Knast jemand sitzt und wie lange? Und soll er in einem fremden Land vielleicht die junge Frau noch ausfindig machen?

Ich kenne die rechtliche Lage nicht. Aber das nun erwartet wird, dass der Vermieter noch Geld für gerichtliche Maßnahmen ausgibt, obwohl ganz klar ersichtlich ist, das es am Ende doch so ausgeht, dass der Vermieter tätig werden muss, das kann doch nicht allen Ernstes erwartet werden. Als Vermieter hätte ich ebenso gehandelt.

» Cid » Beiträge: 20027 » Talkpoints: -1,03 » Auszeichnung für 20000 Beiträge


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