Wer muss den Einsatz des Kampfmittelräumdienstes bezahlen?

vom 23.05.2012, 02:18 Uhr

Person A. hat vor ein paar Jahren ein Häuschen gekauft. Dort möchte er nun renovieren und hat eine Firma beauftragt. Während einer Ausschachtarbeit entdeckte die Firma nun einen Gegenstand, den sie nicht identifizieren konnte. Allerdings sah der Gegenstand nach einem Sprengsatz aus.

Daraufhin benachrichtige die Firma die Polizei. Diese haben dann, weil sie sich auch nicht sicher waren, den Kampfmittelräumdienst angefordert. Zum Glück war der Gegenstand kein Sprengsatz und die Renovierung kann weiter gehen. Aber wer muss nun den Einsatz des Kampfmittelräumdienstes bezahlen? Gibt es da Unterschiede, ob der gefundene Gegenstand eben ein Sprengsatz war oder ob es keiner war?

» Fugasi » Beiträge: 1877 » Talkpoints: 1,33 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



Da man dem gefundenen Gegenstand nicht ansehen konnte, ob es sich um einen Sprengsatz handelte oder nur um etwas Harmloses, Hat die Polizei richtig gehandelt und den Kampfmittelräumdienst angefordert.

Dieser Einsatz wird höchstwahrscheinlich von unseren Steuern bezahlt, also von dir, von anderen und mir. Dem Eigentümer des Häuschens wird man ihn nicht anlasten können, denn es hätte ja wirklich ein Sprengsatz sein können.

» Cid » Beiträge: 20027 » Talkpoints: -1,03 » Auszeichnung für 20000 Beiträge


Die Kosten tragen, soweit mir bekannt ist, die Städte und Gemeinden. Im Falle einer notwendigen kontrollierten Sprengung kommt der Eigentümer leider nicht mehr ungeschoren davon. Den dabei entstehenden Schaden ersetzt niemand.

Sofern es nicht erkennbar war, dass tatsächlich keine Gefahr bestand, ändert sich an der Kostenlage nichts. Nur, wenn Leute das große Gedeck ohne Grund bestellen, können sie für die Kosten haftbar gemacht werden.

» tok_tumi » Beiträge: 837 » Talkpoints: 1,20 » Auszeichnung für 500 Beiträge



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