Tierhaarallergie und Tierarzt im Haus

vom 23.05.2012, 02:16 Uhr

Person A. hat eine stark ausgeprägte Tierhaarallergie. Person A. ist zurzeit in einer Notlage und sucht dringend eine Wohnung. Dazu bekommt Person A. nun auch Unterstützung vom Amt. Gestern wurde ihr nun eine Wohnung mitgeteilt, die sie umgehend beziehen könnte. Sollte Person A. diese Wohnung nicht nehmen, würde sie in der Dringlichkeit zurück gesetzt und müsste längere Zeit warten, wurde ihr mitgeteilt.

Nun hat sich Person A. die Wohnung angesehen. Generell wäre die Wohnung geeignet. Allerdings ist im Haus eine Tierarztpraxis, direkt in der Nachbarwohnung. Person A. hat nun große Sorge wegen ihrer Tierhaarallergie. Was kann Person A. nun unternehmen? Nehmen die Ämter Rücksicht auf solche Erkrankungen?

» Fugasi » Beiträge: 1877 » Talkpoints: 1,33 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



Ich schätze, dass auch das Amt Rücksicht darauf nehmen muss, wenn eine Person krank ist und aufgrund der Krankheit eine Wohnung nicht nehmen kann, weil sie dann noch kränker werden könnte. Das Amt darf Person A aufgrund ihrer Krankheit nicht unter Druck setzen.

Person A kann ja eine Bescheinigung von ihrem Allergologen zum Amt mitnehmen. Denn gerade dann, wenn nebenan ein Tierarzt seine Praxis hat, werden die Haare der tierischen Patienten auch im Treppenhaus sein. Und das würde bei Person A wiederum eine Allergie auslösen.

» Cid » Beiträge: 20027 » Talkpoints: -1,03 » Auszeichnung für 20000 Beiträge


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