Unfallversicherung haftet auch bei Sportunfällen
Falls man sich als Versicherter beim Sport Verletzungen zuzieht so muss die Unfallversicherung auch für diesen Fall haften - dies erging erst kürzlich in einem Urteil des OLG Hamm (Az 20 U 05/07).
Dies gilt dann wenn es sich bei dem Sportunfall um einen „echten Unfall“ handelt, der nicht durch andere Umstände, z. B. Alkoholeinfluss, zustande kam. Knickt man beispielsweise auf einem Fußballplatz beim Fußballspielen um aufgrund der bestehenden Bodenunebenheiten, so handelt es sich hierbei um einen Unfall aufgrund eben dieser.
So weit ich da informiert bin, trägt die Unfallversicherung zwar die Behandlungskosten bei Sportunfällen, aber kommt wohl nicht so ohne weiteres für mögliche Folgekosten auf. Denn gerade wenn man sich mit Schadenersatzforderungen oder Beanspruchung von Unfallrenten konfrontiert sieht, wird es oftmals sehr eng und man wird um eine juristische Klärung nicht umhin kommen. Gerade in solchen Fällen bräuchte man dann bestimmt auch noch eine gute Rechtsschutzversicherung und wohl auch eine private Haftpflichtversicherung.
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