Frage zu Trennung - korrekte Güteraufteilung

vom 06.10.2008, 20:30 Uhr

Jemand, X, hat sich von seiner Freundin Y getrennt und hat nun ein Problem mit den Haushaltssachen. Als X und Y zusammengezogen sind, hat X die komplette Einrichtung bezahlt. Dazu zählen solche Sachen wie Fernseher, Möbel und weitere Kleinigkeiten wie Töpfe, Pfannen, Geschirr. Y war damals noch in der Ausbildung und hatte kein Geld für solche Sachen.

Nun, 6 Jahre später, zieht X aus der gemeinsamen Wohnung aus und Y möchte drin bleiben. Y will aber die damals von X gekauften Sachen nicht rausgeben und sagt, dass sie ihr auch gehören. X hat blöderweise keine Kaufbelege mehr. Wenn X nun zu einem Rechtsanwalt geht und auf Herausgabe der o.g. Gegenstände klagt, wie kann X nachweisen, dass die Sachen tatsächlich X gehören?

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Wie solch ein Fall rechtlich zu bewerten ist, vermag ich nicht zu sagen, aber von meinem reinen Empfinden her, würde ich sagen, dass X wohl eher schlechte Karten hat, wenn er auf die Herausgabe der angeschafften pocht. Gerade wenn keinerlei Kaufbelege oder sonstige Nachweise vorhanden sind, wird man wohl sehen müssen, dass man sich so irgendwie einig wird. Unter solchen Voraussetzungen zu klagen, finde ich schon fast aussichtslos.

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