Wann, für welche Tiere Tierhalter-Haftpflichtversicherung?

vom 14.08.2015, 11:16 Uhr

Ich lese immer mal wieder bei Versicherungen, dass sie Tierhalter-Haftpflichtversicherungen anbieten. Ich weiß, dass man so eine Versicherung für einen Hund abschließen kann und in manchen Bundesländern und für manche Hunde es auch eine Pflichtversicherung ist. Aber für welche Tiere schließt man in der Regel noch eine Haftpflichtversicherung ab?

Wie sieht es aus, wenn Katzen die Wohnung verwüsten und die Türrahmen zerkratzen usw. Welche Versicherung kommt da auf? Macht das die normale Haftpflichtversicherung für den Menschen oder braucht man da auch eine Tierhalter-Haftpflichtversicherung, damit der Vermieter milde gestimmt ist und der Mieter nicht alles aus eigener Tasche zahlen muss. Wie sieht es aus, wenn Papageienvögel Türen anknabbern beispielsweise?

Welche Tiere sollte man unbedingt Haftpflicht versichern? Und welche Tiere sind in der privaten Haftpflichtversicherung mit drin?

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» MissMarple » Beiträge: 6786 » Talkpoints: 0,00 » Auszeichnung für 6000 Beiträge



In der privaten Haftpflichtversicherung sind alle zahmen Haustiere wie Katzen oder gezähmte Kleintiere (Hamster, Kanarienvögel) enthalten.

In der Tierhalter-Haftpflichtversicherung werden neben Hunden auch Rinder, Pferde und andere Reit- und Zugtiere versichert. Zudem müssen wilde Tiere und solche, die zu gewerblichen oder landwirtschaftlichen Zwecken genutzt werden, extra mit einer Tierhalter-Haftpflichtversicherung mitversichert werden. Dazu würde wiederum auch die Katze gehören, die, anstatt als Kuscheltier auf dem Sofa, zur Mäusevertreibung in einem Getreidelager eingesetzt wird.

Kampfhunde allerdings werden oftmals nicht oder nur gegen Aufpreis versichert. Auch bei exotischen Haustieren wird im Einzelfall entschieden, ob der Haftpflichtversicherer die Risiken versichert.

» Lunarcry2 » Beiträge: 48 » Talkpoints: 29,47 »


Lunarcry2 hat geschrieben:.... Zudem müssen wilde Tiere und solche, die zu gewerblichen oder landwirtschaftlichen Zwecken genutzt werden, extra mit einer Tierhalter-Haftpflichtversicherung mitversichert werden. Dazu würde wiederum auch die Katze gehören, die, anstatt als Kuscheltier auf dem Sofa, zur Mäusevertreibung in einem Getreidelager eingesetzt wird.

Darf ich mal fragen, wie man das nachvollziehen kann? Wenn ich einen Bauernhof habe und dort Katzen sind, vermehren die sich oft ohne dass man sieht, wie viele Katzen dann dort sind und Mäuse fangen. Zählen Katzen da wirklich dazu, dass diese extra versichert sein müssen?

Wenn eine Bauernhofkatze einen Unfall verursacht kann man doch oft nicht mal nachvollziehen, wem das Tier gehörte, geschweige denn, dass es ein landwirtschaftliches Nutztier sein sollte.

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» MissMarple » Beiträge: 6786 » Talkpoints: 0,00 » Auszeichnung für 6000 Beiträge



Das weiß ich auch nicht. Das sind keine klar abgrenzbaren Fälle. Wie das die Versicherungen dann handhaben, kann ich nicht sagen. Rein theoretisch ist es eben so wie angegeben. Ich besitze lediglich einen Hund und hatte mich deswegen einmal informiert. Bei dem ist die Sachlage klar. :D

» Lunarcry2 » Beiträge: 48 » Talkpoints: 29,47 »



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