Ergebnisse von Legionellentest - wohin kann man sich wenden?

vom 15.05.2014, 13:57 Uhr

Seit einigen Jahren ist es für Hausbesitzer gesetzlich vorgeschrieben, in regelmäßigen Abständen das Gesundheitsamt auf ihrem Grundstück einen Legionellentest der Wasserleitungen durchführen zu lassen. Zum abgemachten Termin erscheint dann der Prüfer und etwa zwei Wochen später sind die Ergebnisse des Tests bekannt. Diese sollen wohl an den Vermieter durch das Gesundheitsamt verschickt werden.

Der Vermieter beziehungsweise Hauseigentümer ist dann wohl auch dazu verpflichtet, die Ergebnisse allen Mietern mitzuteilen, sei es durch einen individuellen Brief an jeden Mieter, durch einen Einwurf in den Briefkasten jeder Person, oder durch das Aushängen der Ergebnisse im öffentlich einsehbaren Treppenhaus. Wenn der Vermieter sich daran nicht hält, ist das wohl ebenso strafbar.

Aber was, wenn er sich trotz Strafbarkeit nicht daran hält? Sicherlich könnte man erst einmal freundlich fragen, denn vielleicht hat er das Bekanntgeben der Ergebnisse auch einfach vergessen. Aber was könnte man tun, wenn daraufhin weiterhin kein Aushang oder keine andersweitige Bekanntgabe der Testergebnisse kommt?

Kann man sich vielleicht auch, wenn es schnell gehen soll oder wenn man keinen Streit mit seinem Vermieter anfangen will, direkt an das Gesundheitsamt wenden? Oder wer bewahrt die Ergebnisse auf? Theoretisch kann man ja mittels seines Personalausweises belegen, dass man in dem Haus, von dem man die Ergebnisse wissen möchte, wohnt.

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» Wawa666 » Beiträge: 7277 » Talkpoints: 23,61 » Auszeichnung für 7000 Beiträge



Ich würde zunächst den Vermieter schriftlich darum bitten mit innerhalb einer Frist von höchstens einem Monat die Ergebnisse mitzuteilen, bzw. einen Termin zu nennen, bis zu dem man informiert wird. Wenn da keine Reaktion kommt, würde ich zum Mieterbund gehen und dort mal fragen, wie man da Einsicht nehmen kann und wie man seine Rechte geltend machen kann. Oder zum Verbraucherschutz, der sollte die Trinkwasserverordnung auch kennen und einem da Tipps geben können. Oder zumindest sagen könne, wo man gesetzliche Regelungen im Detail nachlesen kann.

Da meines Wissens ab 2013 spätestens alle drei Jahre Untersuchungen vorgenommen werden müssen, sollte der Vermieter auch noch die Ergebnisse der letzten Untersuchung irgendwo archiviert haben. Wenn der sie nicht hat, würde ich schriftlich eine Untersuchung fordern. Und ob eine Untersuchung gemacht wird, sollten die Mieter auch teilweise mitbekommen, da dazu die Wohnungen bei jedem Steigstrang zur Probenentnahme betreten werden müssen.

Allerdings weiß ich nicht, ob das bei allen Heizungsarten für die Warmwasserbereitung so ist. Wenn ihr einen Durchlauferhitzer habt, ist das möglicherweise anders, denn der wird so heiß, dass Legionellen da keine Chance haben sollten. Aber sicher bin ich mir da auch nicht.

Wenn man trotz schriftlicher Aufforderung keine Auskunft in einer ausreichend langen Frist bekommt, würde ich mir schon eine Beratung angedeihen lassen, welche Konsequenzen man folgen lassen kann und sollte. Aber ich würde da eher keinen Alleingang machen, sondern im Namen aller Mieter fordern, um erstens zu zeigen, dass das alle interessiert und auch nicht das Verhältnis zwischen einzelnen Mietern und dem Vermieter zu belasten.

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» trüffelsucher » Beiträge: 12446 » Talkpoints: 3,92 » Auszeichnung für 12000 Beiträge


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