Schulkosten in England steuerlich absetzbar?

vom 05.04.2008, 21:45 Uhr

Es gibt Urteile des Europäischen Gerichtshofes, dass Kosten für Schulen in England teilweise steuerlich absetzbar sind. Deutsche Finanzämter weigern sich aber. Die Boarding fees sind wohl nicht absetzbar, die anderen Kosten sollten es schon sein.

Wer weiß mehr darüber? Wie verhalten sich Ihre Finanzämter? Lassen Sie uns zusammen stehen um durchsetzungsfähiger zu werden! Mein Steuerberater hat nicht so den richtigen Biss. Wer kennt da einen der sich auskennt?

» Smartbyte » Beiträge: 1 » Talkpoints: 0,47 »



Ich weiß jetzt zwar nicht was Boarding fees heißen oder bedeuten soll, aber wenn es zur steuerlichen Absetzbarkeit da ein Urteil gibt, dann würde ich die Kosten erst einmal auch so ansetzen. Wenn die Anerkennung dann verweigert wird, sollte es ja auch eine Begründung dafür geben. Anhand dieser Begründung würde ich dann mal schauen, in wieweit diese so haltbar ist.

Benutzeravatar

» Pfennigfuchser » Beiträge: 3767 » Talkpoints: 34,25 » Auszeichnung für 3000 Beiträge


Warum sollten Schulkosten, die in England entstehen, anders abgesetzt werden können als die Kosten für deutsche Privatschulen. Die Internatskosten, also die Kosten für Unterkunft und Verpflegung können nicht steuerlich geltend gemacht werden.

Im Prinzip bestehen können 30% der Ausgaben für die Schule (Unterricht, Lehrmaterial, etc) bis 5.000 Euro jährlich steuerlich geltend gemacht werden. Die Kosten für die Unterbringung können nur für die Betreuung in der unterrichtsfreien Zeit als haushaltsnahe Dienstleistung abgesetzt werden, das liegt die Grenze bei 4.500 Euro.

So können Eltern schon einen Teil der Kosten steuermindernd einsetzen. Falls das Kind diese Betreuung tatsächlich benötigt, weil Verhaltensstörungen oder ähnliches vorliegen und die Erfordernis medizinisch begründet wird, können die gesamten Kosten angegeben werden.

» cooper75 » Beiträge: 13423 » Talkpoints: 517,99 » Auszeichnung für 13000 Beiträge



Ähnliche Themen

Weitere interessante Themen

^