Widerruf der Lastschriftermächtigung wie verbindlich?

vom 04.08.2015, 19:20 Uhr

Wenn man einem Unternehmen die Lastschriftermächtigung entzieht, wie verbindlich ist das denn dann für dieses Unternehmen? Haben diese sich dann auch strikt daran zu halten und auch wirklich nichts mehr vom Konto abzubuchen? Wie würdet ihr denn verfahren, wenn ihr jemandem schriftlich die Lastschriftermächtigung entzieht und dieser das jedoch ignoriert und dennoch freiweg abbucht?

» guetlich » Beiträge: 121 » Talkpoints: 75,97 » Auszeichnung für 100 Beiträge



Wenn jemand unrechtmäßig Geld von meinem Konto abbucht obwohl ich die Lastschriftermächtigung schriftlich widerrufen habe, dann gehe ich zur Bank und lasse das persönlich zurück buchen. Das habe ich schon einmal gemacht und es gab damit auch keine Probleme. Wenn man das einmal hat von der Bank zurückbuchen lassen, dann wird das nicht noch einmal unrechtmäßig abgebucht.

Jedoch weiß man nicht, wie die entsprechenden Unternehmen ticken. Die könnten auch so krank im Kopf sein und das so drehen und wenden, dass du den Widerruf gar nicht geschrieben hast und eben gezielt Geld "schuldig" bist. Ob dir dann ein Schufa-Eintrag droht weiß ich gar nicht.

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» Olly173 » Beiträge: 14700 » Talkpoints: -2,56 » Auszeichnung für 14000 Beiträge


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