Zulage für Verheiratete nicht für Homosexuelle

vom 08.06.2008, 01:24 Uhr

Laut dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes (Az 2 BvR 1830/06) haben homosexuelle Beamte, welche in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben, auf die Verheiratetenzulage keinen Anspruch - dieser wird laut BVG nur für eine Ehe gewährt. Eine gleichgeschlechtliche Partnerschaft bzw. eine eingetragene Lebenspartnerschaft sei dies nicht.

Auch ein Urteil des europäischen Gerichtshofes das vor kurzem die Stellung von Homosexuellen bei der Witwenrente deutlich stärkte, in welchem der EuGH eine Diskriminierung bei der Hinterbliebenenrente beanstandete, übte keinen Einfluss auf das BGH Urteil aus.

Trotz des EuGH Urteils wich man nicht von der letztjährigen Entscheidung ab, da laut BGH vom Gesetzgeber bewusst keine vollständige Gleichstellung von Lebenspartnerschaft und Ehe erfolgte - eine Unterscheidung hinsichtlich des beamtenrechtlichen Familienzuschlags sei gerechtfertigt da in einer Ehe die Erziehung der Kinder unterstützt werde.

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» Subbotnik » Beiträge: 9308 » Talkpoints: -7,05 » Auszeichnung für 9000 Beiträge



Warum dieses Urteil jetzt nur für Beamte gelten soll, erschließt sich mir zwar nicht so wirklich, aber mittlerweile gibt es zu diesem Thema und seitens des europäischen Gerichts­hofes, ja wohl schon wieder aktuellere Urteile. In diesem Urteil geht es ja auch um Gehaltszulagen und von daher gelten ja vielleicht schon wieder andere und aktuellere Regelungen.

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» Pfennigfuchser » Beiträge: 3767 » Talkpoints: 34,25 » Auszeichnung für 3000 Beiträge


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