Keller bauen - Was beachten?
A wohnt in einem Mietshaus mit zwölf Mietparteien und hat nur einen Keller, in dem sich schon allerhand Zeug angesammelt hat. Da A aber ein leidenschaftlicher Bastler ist und in der Wohnung nicht genügend Platz ist, damit A seinem Hobby nachgehen kann, wollte A sich im Keller eine kleine Ecke einrichten.
Jetzt hat A sich schon etwas Platz geschaffen und wollte im Keller anfangen etwas zu basteln. Da kam gleich eine Nachbarin runter und meinte, A darf das gar nicht. Kann mir jemand die Rechtslage erläutern und mir sagen, ob A im Keller bauen darf oder nicht?
Woher wusste die Nachbarin denn, dass du den Platz geschaffen hast, um eine Bastelwerkstatt einzurichten? Hast du vielleicht schon lautstarke Sägearbeiten ausgeführt? Grundsätzlich hat bestimmt niemand etwas gegen einen Hobbykeller. Nur kommt es darauf an, welches Hobby du betreiben willst.
Schweißen ist auf keinen Fall im Keller erlaubt, weil es unter Brandschutz fällt. Wenn du aber nun laufend im Keller hämmerst, sägst oder mit der Bohrmaschine hantierst, wird der Lärm die Hausbewohner stören, denn das wird im ganzen Haus gehört. Vielleicht kannst du dich mit den Nachbarn auf ein paar Stunden dieses Lärms einigen, denn ich glaube nicht, dass sie alles verbieten lassen können. Hier wäre ein nettes Gespräch mit dem Vermieter angebracht, der hoffentlich auch Heimwerker ist.
Ich verstehe jetzt nicht so ganz, ob A sich in seinem eigenen zugeteilten Keller Platz freigeräumt hat, oder aber einen Teil des Gemeinschaftskellers unter Beschlag genommen hat. Sollte A dies gemacht haben und sich zum Beispiel einfach den Raum unter der Treppe genommen haben, dann hat die Nachbarin eindeutig recht. Gemeinschaftsflächen stehen allen Mietern in gleichem Anteil zu, das bedeutet, man kann nicht eigenwillig etwas ändern.
Sollte er in seinem eigenen Keller etwas Platz gemacht haben, dann darf er natürlich kleinere Bastelarbeiten durchführen. Anders verhält es sich mit leicht entzündlichen Stoffen und Gasen. Hier kann A nicht einfach Schweißen oder zum Beispiel Öl lagern.
Der Titel der Anfrage mit "Keller bauen" ist dann schon etwas lustig, weil ich erst dachte, dass da jemand einen Keller nachträglich graben möchte. Das würde natürlich andere Antworten zur Folge haben, als die Frage, wie weit ein Keller als Hobbyraum genutzt werden darf.
Zunächst sollte geklärt werden, ob hier wirklich mit "nur einen Keller" gemeint ist, dass jede Partei einen eigenen Kellerraum hat oder aber ob es sich tatsächlich um einen (großen) Gemeinschaftsraum handelt. Denn wenn es sich um einen Gemeinschaftsraum handelt, dann darf A den nicht so ohne weiteres in Beschlag nehmen. Erst recht nicht mit festen Installationen und Einrichtungen. Aber das versteht sich von selbst und wird auch nicht dadurch aufgehoben, dass der Raum sonst nicht genutzt wird oder nur als Abstellraum missbraucht wird.
Hat A jetzt aber einen eigenen Kellerraum, dann spricht prinzipiell nichts gegen eine solche Nutzung. Wobei hier natürlich die Art der "Bastelarbeit" eine Rolle spielt. Schweißen fällt ja schon mal weg - insbesondere wenn der Heizraum in unmittelbarer Nähe ist und dort womöglich ein Öltank steht. Origami dürfen da hingegen natürlich gefaltet werden.
Strittig werden natürlich arbeiten, welche Lärm verursachen. Hier könnte man sich dann immer auf die Hausordnung berufen. Wobei natürlich zu bedenken ist, dass die Wohnungen vermutlich besser "isoliert" sind, als der Kellerraum (evtl. ist der auch nur durch Gitter abgesperrt, so dass gar kein Schallschutz besteht!). Dann klingt ein Hämmern im Keller gleich ganz anders, als in der eigenen Wohnung und stört viel mehr Mietparteien.
Zum konkreten Problem aber sollte A die Nachbarin zunächst nicht über die Rechtslage belehren, die oft weder eindeutig noch immer übertragbar ist, sondern fragen, was der Nachbarin konkret am Handeln von A missfällt. Es kann durchaus Fragestellungen geben, die sich durch Reden auflösen lassen. Auf der anderen Seite kann es Probleme geben, die ihre Ursache ganz wo anders haben und die dann auf rechtlichem Weg auch nicht wirklich geklärt werden können.
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