Kündigungsrecht Darlehen
vom 03.05.2007, 08:43 Uhr
Wie und in welcher Form kann man denn als Kreditnehmer ein Darlehen vorzeitig kündigen? Muss man dann die gesamte Restschuld ad hoc zahlen oder wie läuft das ab? Erhebt die Bank Gebühren?
So ohne Weiteres kann man ein Darlehen nicht aufkündigen und den Darlehensgeber einfach auszahlen. Wichtig ist hierbei natürlich erst einmal der Darlehensvertrag, denn dort werden auch in aller Regel die beiderseitigen Kündigungsformalitäten vereinbart. Ansonsten, wenn man mit Macht das Darlehen beenden möchte, dann kann es natürlich teuer werden. Denn dann verlangt die Bank wirklich eine Strafzahlung in Form einer Vorfälligkeitsentschädigung.
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