Eine Mahnung schreiben
Wie es im Leben so manchmal spielt. Irgendwann kommt die Zeit, in der man dann keine Mahnungen mehr erhält, sondern dass man auch mal eine schreiben muss. Die Gründe hierfür können unterschiedlich sein. Welche Fristen müssen eingehalten werden? Welche Daten und Vermerke müssen in der Mahnung stehen, damit diese auch gültig ist? Wie muss das ganze versendet werden?
Im allgemeinen sollte man erst mal ein Erinnerungsschreiben versenden, denn jeder kennt es, man ist im Stress und es kann mal eine Rechnung unter gehen. In diesem Erinnerungsschreiben sollte dann aber eine Frist gesetzt werden, die dann vom Schuldner eingehalten werden kann, also nicht zu kurzfristig setzen. Begleicht der Schuldner dann seine Rechnung immer noch nicht, sollte man eine Mahnung versenden. Damit der Schuldner dies auch eindeutig erkennt, sollte man auf alle Fälle das Wort Mahnung dick schreiben. Im allgemeinen reicht eine Mahnung vollkommen aus und es bedarf keinen weiteren Mahnungen, denn ab dann, wenn die Frist (auch diese sollte natürlich wieder angemessen sein, etwa zehn Tage) wieder abgelaufen ist, kann man ein gerichtliches Mahnverfahren beantragen.
Natürlich kann man auch weitere Mahnungen schreiben, jedoch spätestens bei der dritten sollte man dann doch etwas deutlicher werden und auf den gerichtlichen Mahnbescheid hinweisen, spätestens das sollte wirken. Damit niemand behaupten kann, er habe die Rechnung nie erhalten, sollte man das Schreiben grundsätzlich als Einschreiben versenden. Sicherlich, es kann wirklich mal etwas verloren gehen, aber das ist doch eher selten der Fall. Wenn man ganz sicher gehen will, dann sollte man ein persönliches Einschreiben versenden, denn das muss vom Empfänger unterschrieben werden, im Gegensatz zum Beispiel dem Einwurfeinschreiben, welches nur in den Briefkasten geworfen werden muss.
Wie oben schon erwähnt, sollte man auf der Mahnung das Wort Mahnung selbst fett schreiben. Auch sollten in der Mahnung die wichtigsten Daten erhalten sein, wie zum Beispiel Rechnungsdatum, gelieferte Ware, Versand der Ware und vor allem der zu überweisende Betrag oder um was es auch immer geht (meist geht es nun mal um Geld ). Natürlich ist das ganze jetzt sehr kurz gehalten, allerdings sind das meiner Meinung nach die wichtigsten Eckdaten die man beachten sollte.
In meinem Bekanntenkreis hatte ich auch mal solch einen Fall, wo persönlich zwei oder drei Mahnungen an einen Schuldner versandt und von diesem permanent ignoriert wurden. Von daher denke ich, ein privates Anschreiben bringt da nicht allzuviel, auch wenn man das Wort Mahnung ganz dick hervorhebt. Je nach Höhe der Schulden, würde ich wahrscheinlich gleich einen Anwalt mit der Beitreibung beauftragen.
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