BAföG Antrag - eigenes Vermögen: Sparbücher und Konten
Wer einen BAföG Antrag einreicht sollte daran denken, dass unter eigenes Vermögen auch Sparkonten und Sparbücher fallen welche man zwar nicht selbst abgeschlossen hat aber die trotzdem zur Verfügung stehen, beispielsweise Sparbücher und Sparkonten die die Eltern oder Großeltern für den Antragsteller angelegt haben. Entscheidend ist also nicht der Abschluss sondern wer als Inhaber über das Vermögen verfügen darf.
Unter eigenes Vermögen kann auch Vermögen fallen welches vor dem Antrag einer anderen Person überweisen wurde (OG Bautzen - Az 5 E 153/07). Einzig Vermögen, welches man beispielsweise aus rechtlichen Gründen nicht verwerten oder nicht objektiv zugreifen kann gilt nicht als eigenes Vermögen.
Bei der Vermögensanrechnung im Zuge eines BAföG Antrags gelten aber auch bestimmte Freibeträge. Die Höhe ist dabei etwas unterschiedlich und richtet sich nach dem Familienstand und auch daran ob man Kinder hat. Aktuell liegt dieser Freibetrag für den Antragsteller selbst wohl bei 5.200 Euro, soll aber im nächsten Jahr auf 7.500 Euro angehoben werden.
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