Wie werden Kosten bei falsch verstandenem Alarm geregelt?

vom 01.08.2014, 08:31 Uhr

Bereits hier habe ich über einen scheinbar falsch interpretierten Fehlalarm geschrieben. Dort wurde offenbar ein "Notruf" von den Rettungskräften falsch verstanden. Diesbezüglich sind mir spontan auch zwei weitere Fälle bekannt, wo hinsichtlich der Überbringung des Notrufes irgendetwas falsch verstanden wurde.

Was ist, wenn ich nun einen Notruf absetze, dieser aber von den Rettungskräften völlig falsch verstanden wird und im Endeffekt wie im oben verlinkten Beitrag einen Großeinsatz oder ähnliches auslöst? Wer bleibt hier auf den entstehenden Kosten sitzen - der Staat oder meine Versicherung? Kann ich dafür belangt werden, dass ich mich möglicherweise falsch ausgedrückt habe oder muss die Rettungskraft bei Unverständnis nachfragen?

» Horkrux » Beiträge: 564 » Talkpoints: 53,84 » Auszeichnung für 500 Beiträge



Soweit ich das weiß, wird man nur bei einem Fehlalarm bestraft, sprich wenn man eine Notsituation vortäuscht Die Rettungsstelle sollte immer genau nachfragen, das würde ich als Fehler des Mitarbeiters in der Leitstelle betrachten. Solange man guten Gewissens und ohne zu dramatisieren die Situation geschildert hat, kann man nicht mehr bestraft werden.

» Bascolo » Beiträge: 3586 » Talkpoints: 0,29 » Auszeichnung für 3000 Beiträge


Ähnliche Themen

Weitere interessante Themen

^