Bei Baulärm Mietkürzung wirklich möglich?

vom 14.06.2014, 15:00 Uhr

Neulich habe ich gehört, dass man, wenn man vor der Haustür eine Baustelle hat, die noch nicht da gewesen ist, als mein eingezogen ist, die Miete mindern kann. Auch, wenn im Nachbarhaus gebaut wird wäre eine Mietminderung möglich. Ist dies wirklich legal und möglich? Wenn ja, stelle ich mir folgende Fragen:

Was kann der Vermieter dafür, dass auf der Straße gebaut wird und wie kann der Vermieter dann an sein Geld kommen. Denn irgendwie steht ihm doch die Miete zu. Wie würde man vorgehen, wenn man wirklich die Miete wegen Baulärm kürzen will und um wie viel Prozent kann man dann gegebenenfalls die Miete kürzen?

Habt ihr schon mal wegen Baulärm die Miete gekürzt? Hat der Vermieter das hin genommen? Wie seid ihr vorgegangen? Wie findet ihr es, wenn der Vermieter auf Miete verzichten soll, wenn der Mieter sich durch Baulärm gestört fühlt?

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge



Ich glaube du kannst da nicht wirklich eine Reduktion verlangen, außer wenn es dein Leben in der Wohnung beeinträchtigen würde, sprich Baulärm in der Nacht oder aber einzelne Räumlichkeiten sind unnutzbar. Bei uns damals wurde auch gebaut und wir haben lediglich eine Reduktion des Mietpreises erhalten, weil die Baustelle unseren Gartensitzplatz komplett blockiert hat. Um ganz sicher zu gehen, würde ich mich mal an den Mieterverband in deiner Region wenden, die sind dir sicher gerne behilflich und haben sicher auch gleich Musterbriefe bei Bedarf auf Lager.

» Bascolo » Beiträge: 3586 » Talkpoints: 0,29 » Auszeichnung für 3000 Beiträge


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