Lohnsteuerkarte 2010 gilt auch 2011

vom 03.10.2010, 13:04 Uhr

Wer in diesen Tagen auf die Lohnsteuerkarte für das kommende Jahr wartet, wird das vergeblich tun. Anfang Oktober 2010 hat das Bundesfinanzministerium nochmals auf diesen Umstand hingewiesen. Grund dafür ist die Umstellung auf ein vollständig elektronisches Lohnsteuerabzugsverfahren. Ab 2012 werden all die Angaben, die noch auf der Karte vermerkt sind in einer Datenbank zu finden und abzurufen sein. Das Jahr 2011 gilt als Übergangszeit.

Bei einem Arbeitgeberwechsel in 2011 ist demnach die Lohnsteuerkarte aus dem Jahre 2010 bei dem neuen Arbeitgeber vorzulegen. Außerdem sind Arbeitnehmer verpflichtet, sowohl Steuerklasse als auch Kinderfreibeträge umgehend beim zuständigen Finanzamt zu melden, insbesondere dann, wenn die Änderung zugunsten der Steuerverwaltung wäre.

» JotJot » Beiträge: 14058 » Talkpoints: 8,38 » Auszeichnung für 14000 Beiträge



Wie verhält es sich denn eigentlich heutzutage wenn man jetzt den Arbeitgeber wechselt und mit den personenbezogenen Lohnsteuermerkmalen? Lohnsteuerkarten haben sich ja wohl erledigt und läuft das dann nur noch über die Steuernummer ab? Denn die Steuerklasse, Behindertenpausch­beträge oder Kinderfreibeträge sollten doch jetzt zentral irgendwo gespeichert sein? Muss man sich da trotzdem kümmern?

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» Pfennigfuchser » Beiträge: 3767 » Talkpoints: 34,25 » Auszeichnung für 3000 Beiträge


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