Steuererklärung Fahrtkosten Weiterbildung komplett absetzbar
Wer eine berufsbegleitende Weiterbildungsmaßnahme wahrnimmt und wem dadurch Kosten für mögliche Fahrten entstehen kann diese komplett als Werbungskosten geltend machen und zwar in voller Höhe - sie unterliegen nicht der Pendlerpauschale.
Der Bundesfinanzhof entschied erst kürzlich in einem Urteil (Az VI R 66/05) dass der Veranstaltungsort einer Weiterbildung nicht als regelmäßige Arbeitsstätte gilt - solange diese temporär und nicht stetig ist. Diese Fahrtkosten könnten nur dann unter die Pendlerpauschale fallen wenn die Weiterbildung von Dauer ist und somit einer regelmäßigen Arbeitsstätte gleichzusetzen ist.
Übrigens: Auch wenn die Weiterbildung über mehrere Jahre geht aber begrenzt ist gilt diese als temporär. Absetzbar sind übrigens auch Mehraufwendungen für Verpflegung welche am Ort der Weiterbildung entstehen - allerdings nur für die ersten 3 Monate.
Vor einigen Jahren hatte ich auch mal solch eine Art Weiterbildungsmaßnahme und wollte daraufhin auch einige Kosten dafür steuerlich absetzen. Das war ein ziemlicher Hickhack mit dem Finanzamt und ich musste dann noch allmögliche Nachweise und unter anderem auch eine Bescheinigung vom Arbeitgeber nachreichen. Auch mit der Absetzbarkeit der Mehraufwendungen für Verpflegung ist es mitunter gar nicht so einfach, denn die Finanzämter argumentieren dann gern, man hätte sich ja auch am Heimatort täglich verpflegen müssen, also könne ja von Mehraufwand keine Rede sein.
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