Schmerzensgeld wegen defekter Zugtoilette gerechtfertigt?

vom 24.07.2015, 11:57 Uhr

Ich las vor kurzem, dass eine Frau die Bahn auf Schmerzensgeld verklagt hat, weil sie auf einer zweistündigen Zugfahrt nur eine einzige Toilette gab und diese obendrein auch noch defekt war. Sie empfand es als Zumutung, so lange warten zu müssen, vor allen Dingen weil sie dringend auf die Toilette musste. Nicht mal nach ihrer Ankunft im Zielbahnhof hätte sie es zeitlich geschafft auf die Toilette zu gehen. Daher verklagt sie die Bahn auf Schmerzensgeld und hat jetzt 200€ wegen einer defekten Bahntoilette bekommen.

Was haltet ihr davon? Findet ihr es in Ordnung, wenn man dann direkt Schmerzensgeld verlangt nur weil die Zugtoilette defekt ist? Was hättet ihr gemacht? Hättet ihr die Bahn auch verklagt auf Schmerzensgeld?

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» Olly173 » Beiträge: 14700 » Talkpoints: -2,56 » Auszeichnung für 14000 Beiträge



Ich muss sagen das ich gar nicht auf eine solche Idee gekommen wäre. Man kann verstehen das die Frau verärgert war, aber meistens gibt es doch zwei Toiletten und das die Bahn sich darauf eingelassen hat, finde ich sehr Merkwürdig. Zudem wäre mir glaube ich der Aufwand für die 200€ zu groß gewesen. Ist es denn bekannt, ob sie damit vor Gericht waren?

» laraluca » Beiträge: 1068 » Talkpoints: 9,76 » Auszeichnung für 1000 Beiträge


Ich kann so etwas nicht verstehen, aber es ist doch klar, dass es immer mehr Menschen versuchen, wenn sie sehen, dass andere damit durchkommen, ein Schmerzensgeld wegen solcher Nichtigkeiten einzuklagen. Sicher ist es ärgerlich, wenn man zwei Stunden lang nicht auf die Toilette gehen kann, obwohl man es dringend müsste. Aber dann direkt ein Schmerzensgeld einzuklagen, finde ich doch übertrieben.

» Barbara Ann » Beiträge: 28945 » Talkpoints: 58,57 » Auszeichnung für 28000 Beiträge



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