Übereilt abgeschlossene Policen widerrufen

vom 26.01.2008, 05:20 Uhr

Wer noch Ende des Jahres 2007 schnell eine Police abgeschlossen hat und so nicht mehr in den Genuss der verbraucherfreundlichen Neuerungen beim Versicherungsvertragsgesetz (VVG) kam, wird seitens der Verbraucherzentralen empfohlen, diese Verträge wenn möglich noch zu lösen um doch noch von diesen zu profitieren.

Natürlich sollte man im Vorfeld prüfen, ob man überhaupt die sich ergebenden Vorteile wie höhere Leistungen aus der Lebensversicherung, eine Offenlegung der Provisionen oder eine kulantere Schadensregelung wünscht.

Wer im Dezember 2007 noch Verträge zu den alten Konditionen unterschrieben hat, könne diese laut Verbraucherschützern binnen 2 Wochen widerrufen, bei Lebensversicherungen und Berufsunfähigkeitsversicherungen binnen 30 Tagen. Diese Frist setzt ab dem Zeitpunkt ein, wenn die Police sowie alle anderen Informationen beim Verbraucher eingetroffen sind - für einen Widerruf ist nur die rechtzeitige Absendung wichtig.

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» Subbotnik » Beiträge: 9308 » Talkpoints: -7,05 » Auszeichnung für 9000 Beiträge



Ich kenne jetzt zwar keine Einzelheiten zu den genannten "verbraucherfreundlichen Neuerungen", aber einen Versicherungsvertrag kann man ja auch so widerrufen. Von 30 Tagen Widerrufsfrist habe ich auch noch nichts gehört, aber 14 Tage sind es allemal. Ich habe erst vor ein paar Monaten eine Versicherung abgeschlossen, aber irgendwelche Provisionen sind mir da auch nicht offengelegt worden. :think: Soll das denn jetzt wirklich gesetzlich vorgeschrieben sein?

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» Pfennigfuchser » Beiträge: 3767 » Talkpoints: 34,25 » Auszeichnung für 3000 Beiträge


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