Widerrufserklärungen gegen Brillenversicherungen gängig?

vom 15.03.2014, 22:26 Uhr

Herr A hat von der Optikerkette P einen Brillenvertrag umgehängt bekommen, der als "inklusive" von einem Verkäufer der Kette tituliert wurde. Nachdem Herr A erst jetzt entdeckt hatte, dass er gegen diese ungewollte und nicht von der Optikerkette P als extra zu bezahlende Vertragsleistung deklarierte Versicherung zurücktreten kann, wird er dies auch tun. Dazu gibt die Versicherung E einen Monat nach Vertragsabschluss, laut ABG der Brillenversicherung, Zeit. Die nicht als solche präsentierte Extraleistung von 30 Euro mit einem Selbstbehalt von 20 Prozent in einem Schadensfall, sind für Herrn A überhaupt nicht attraktiv.

Sind Widerrufserklärungen gegen Brillenversicherungen gängig oder eher selten? Tendieren Optiker auch dazu, Brillenversicherungen den Kunden anzuhängen, ohne ihnen die Extrakosten mitzuteilen oder ist dies nicht die feine englische Art und kommt so gut wie gar nicht vor?

» celles » Beiträge: 8677 » Talkpoints: 4,08 » Auszeichnung für 8000 Beiträge



Also ich kenne das gar nicht, dass versteckte Kosten bei einer Brillenversicherung aufgeschwatzt werden und man hinterher mit nackten Tatsachen konfrontiert wird. Ich finde das auf jeden Fall nicht besonders seriös und würde so einen Vertrag auch widerrufen. Schließlich hat man ja Widerrufsrecht, was ja im Kleingedruckten steht. Da spielt es für mich keine Rolle ob das viele Menschen oder eher wenige machen. Wenn mir der Vertrag nicht gefällt, würde ich ihn widerrufen.

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» Olly173 » Beiträge: 14700 » Talkpoints: -2,56 » Auszeichnung für 14000 Beiträge


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