gesetzliche Krankenversicherung: Antrag Mutter-Kind Kur

vom 01.03.2008, 23:53 Uhr

Seit dem Jahr 2007 gehört die Mutter-Kind-Kur zum Pflichtkatalog der gesetzlichen Krankenkassen. Nicht nur die Mutter kann mit dem Kind in die Kur fahren, auch der Vater, die Großeltern oder Pflegeeltern sind dazu berechtigt.

Allerdings gibt es einige wichtige Punkte bei der Antragstellung zu beachten, damit der Antrag auch wirklich gewährt wird.

Worauf es ankommt, wo man den Antrag bekommt und wie er ausgefüllt werden muss, damit die gesetzliche Krankenkasse die Mutter-Kind-Kur auch wirklich bewilligt, könnt ihr hier nachlesen:

Mutter-Kind-Kuren: So kommen Sie zu Ihrem Recht!

Voraussetzungen für Mutter-Kind-Kuren

» helene32 » Beiträge: 703 » Talkpoints: -0,96 » Auszeichnung für 500 Beiträge



Meine Nichte ist alleinerziehend mit zwei kleineren Kindern, schon längere Zeit arbeitslos und Hartz4 Bezieherin und psychisch für meine Begriffe ganz schön angeschlagen. Für sie wäre solch eine Mutter-Kind Kur bestimmt das Richtige. Nur wie wäre denn das Prozedere bei ihrer Konstellation? Könnte das genau so klappen oder wäre die Arbeitslosigkeit hierbei ein Hindernis?

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» friedchen » Beiträge: 1313 » Talkpoints: 940,10 » Auszeichnung für 1000 Beiträge


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