Wann wird man zu einem Gemeindemitglied?

vom 11.07.2015, 20:29 Uhr

Diese Frage wird auf den ersten Blick etwas seltsam klingen, aber ich erkläre jetzt was ich damit genau meine. Meine Schwiegereltern sind ja Migranten. Sie kamen mit ihren Kindern vor etwas über 20 Jahren nach Deutschland und haben alles unternommen, um sich hier in die Gesellschaft zu integrieren. Die beiden zahlen sogar Kirchensteuer, weil sie denken, dass man das muss. Dabei haben sie sich nie taufen lassen und haben eine deutsche Kirche auch nie von innen gesehen.

Ich habe schon mehrmals mit ihnen eine Diskussion darüber geführt. Denn sie sind der Ansicht, dass man automatisch Gemeindemitglied einer Kirche sei, wenn man Kirchensteuer zahlt. Man würde dann einfach der Kirche angehören, in deren Gebiet man seinen Wohnsitz hätte. Ob man dabei diese Kirche jemals aufgesucht sei, sei vollkommen irrelevant.

Ich finde das ziemlich unlogisch, wenn ich ehrlich bin und verstehe so eine Denkweise überhaupt nicht. Denn für mich persönlich gehört mehr dazu als nur Kirchensteuer zu bezahlen, wenn man ein Gemeindemitglied einer Kirche sein möchte bzw. sein soll. Wie seht ihr das? Reicht es tatsächlich aus, einfach nur die Kirchensteuer zu bezahlen und man ist automatisch ein Gemeindemitglied in der Kirche? Oder braucht man dafür eine Taufbescheinigung oder eine Eintragung in ein Kirchenregister oder so?

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» Olly173 » Beiträge: 14700 » Talkpoints: -2,56 » Auszeichnung für 14000 Beiträge



Genau weiß ich es nicht, aber ich würde auch sagen, dass mehr dazu gehört, als nur Kirchensteuer zu bezahlen. Wenn deine Schwiegereltern nicht getauft sind, dann können sie meiner Meinung nach auch nicht einfach so einer Gemeinde angehören. Da wäre ja erst mal die Frage, ob es die katholische oder evangelische Gemeinde sein soll, was aber eben auch wieder die Frage der Taufe ist.

In der Regel ist man schon Mitglied der nächsten Kirchengemeinde, aber das bezieht sich eben auf die Konfession. Anstelle deiner Schwiegereltern würde ich eigentlich auch keine Kirchensteuer zahlen, wenn ja gar keine Zugehörigkeit durch eine Taufe gegeben ist. Dann ist es doch nicht nötig, diese Steuer zu zahlen. Aber das hast du ja sicher schon gesagt.

Ich würde vielleicht mal bei der nächsten Gemeinde nachfragen, wo deine Schwiegereltern meinen, dass sie Mitglieder wären. Dort wird man ihnen ja sagen können, ob sie als Gemeindemitglieder gelistet sind oder nicht. So wüssten sie immerhin, woran sie sind.

» Barbara Ann » Beiträge: 28945 » Talkpoints: 58,57 » Auszeichnung für 28000 Beiträge


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