Leicht alkoholisiert sein Fahrzeug umparken?

vom 05.07.2015, 23:29 Uhr

Herr K. hat gerade Urlaub. Herr K. wohnt in der Innenstadt einer mittelgroßen Stadt. Sein Fahrzeug, welches er benötigt, um an seinen Arbeitsplatz in der Nachbarstadt zu kommen, parkt Herr K. immer auf öffentlichen Parkplätzen. So hat er sein Fahrzeug vor seinem Urlaub auch in der Nähe seiner Wohnung abgestellt. Dort steht es noch, da er in seinem Urlaub sein Auto bisher nicht brauchte.

Da Herr K. Urlaub hat, hat er sich am Vormittag zum Frühschoppen mit Freunde getroffen und hat auch zwei oder drei Bier getrunken. Danach ging er zu Fuß nach Hause. Er ist vielleicht eine Stunde daheim, da klingelt das Telefon. Die Polizei meldet sich. Es gäbe ein Problem mit seinem Fahrzeug, ob er mal zu seinem Fahrzeug kommen kann. Da Herr K. von seinem Balkon aus sehen kann, dass die Polizei wirklich an seinem Fahrzeug steht, geht er eilig dort hin.

Die Polizei ist sehr höflich zu Herr K. Herr K. selbst ist Alkohol durchaus gewohnt und die Biere vor einer guten Stunde merkt er auch nicht wirklich. Die Polizei meint, sein Fahrzeug steht zwar richtig und nach der Straßenverkehrsordnung, aber er soll es doch bitte ein Stück vorfahren, weil ja nun genügend Platz ist.

Als Herr K. sein Fahrzeug dort abstellte, stand ein Motorroller auf dem Parkplatz vor ihm, der nun weg gefahren war. Irgendjemand hat sich nun wohl beschwert, weil Herr K. nun zwei Parkplätze belegt und es hat wohl auch jemand versucht mit einem kleinen Fahrzeug dort einzuparken und hat dabei wohl leicht das Fahrzeug von Herrn K. gestreift und hat sich deshalb bei der Polizei gemeldet, die am Fahrzeug von Herrn K. aber nichts feststellen konnte. Auch Herr K. kann keine Schäden an seinem Fahrzeug sehen. Aber um eben die Parksituation zu entschärfen, soll Herr K. nun eben schnell sein Fahrzeug die paar Meter umsetzen.

Herr K. ist sich bewusst, dass sein Promillegehalt über der gesetzlichen Grenze liegen könnte. Kann Herr K. das den Polizisten einfach so mitteilen und sich weigern, der Aufforderung der Polizei nachzukommen, weil er ja eindeutig einen zu hohen Blutalkoholspiegel für das Führen von Kraftfahrzeugen hat? Wie würdet ihr mit einem Blutalkoholgehalt der über den gesetzlichen Richtwerten ist handeln, wenn die Polizei euch auffordern würde, euer Auto umzusetzen?

» Fugasi » Beiträge: 1877 » Talkpoints: 1,33 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



Ich würde in dem Fall einfach der Polizei den Schlüssel geben und die bitten, umzuparken. Das machen die auch. Als ich früher noch nicht gut fahren konnte, hatte ich mal an einem Hang geparkt und konnte dort nicht mehr ausparken. Ich hatte es nicht mehr hinbekommen, aus der Lücke zu fahren, weil jedesmal, wenn ich fahren wollte, rutschte der Wagen erst ein Stück den Hang hinunter und ich war kurz davor, gegen den Wagen vor mir zu rollen.

Da ich es nicht auf einen weiteren - vermutlich vergeblichen - Versuch ankommen lassen wollte, hab ich die Polizei gerufen und die sind für mich herausgefahren. Daher würde ich auch, wenn ich umparken soll, aber leicht betrunken bin, das die Polizisten machen lassen.

» Zitronengras » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »


Warum sollte Herr K den Polizisten das nicht mitteilen können? Er fühlt sich nicht in der Lage und ist auch durch den Promillegehalt nicht in der Lage und wenn die Polizisten wollen, dass umgeparkt wird, dann müssen sie es machen. Anders wird es kaum gehen, wenn Herr K nicht riskieren möchte, dass die Polizisten doch merken, dass er noch Restalkohol im Blut hat.

Selbst, wenn ich Kopfschmerzen hätte würde ich es den Polizisten sagen und ihnen den Schlüssel in die Hand drücken. Die Polizei darf zwar verlangen den Wagen umzuparken, aber sie kann es durchaus auch selber machen. Es ist ja auch kein Akt ein paar Meter weiter zu fahren.

Benutzeravatar

» MissMarple » Beiträge: 6786 » Talkpoints: 0,00 » Auszeichnung für 6000 Beiträge



Natürlich darf man sich weigern, sollte man sogar. Stell dir mal vor der Mann fährt bei seiner Umparkaktion aus Versehen an das vordere Fahrzeug und die Polizisten merken das er was getrunken hat. Da wäre die Hölle los. Und die Polizisten würden ihn mit Sicherheit fragen warum er nichts gesagt hat.

Ich denke das es die Polizisten sogar positiv auffassen würden wenn man sagt das man das Auto nicht umparken will weil man noch Alkohol im Blut hat. Und sind unter diesen Umständen bestimmt auch bereit dies für einen zu erledigen.

» Anijenije » Beiträge: 2730 » Talkpoints: 53,02 » Auszeichnung für 2000 Beiträge



Er muss das sogar den Polizisten mitteilen! Nur, weil die Polizei direkt Vorort ist und ihn bittet, sein Auto etwas weiter in die Parkfläche vorzufahren und sie vielleicht nicht merken oder nicht direkt merken, dass er etwas getrunken hat (ausreichend getrunken hat), gibt ihm das nicht das Recht, alkoholisiert der Aufforderung der Polizei nach zu kommen!

Er hätte einen Polizisten bitten können, das Auto etwas vorzufahren, ob der entsprechende Polizist das dann auch getan hätte, ist eine andere Sache, aber ich würde sagen, dass ich etwas getrunken hätte, zu Fuß nach Hause gegangen wäre und mich deshalb jetzt nicht mehr hinter das Steuer setzen wolle.

Nun aber mal noch eine andere Frage zu dieser Parksituation: ich würde mich nie irgendwo hin stellen, wo vorne ein Motorroller, Fahrrad oder dergleichen steht, ich hätte viel zu viele Bedenken, dass der Rollerfahrer nicht aufpasst und mein Auto beschädigt, außerdem könnte der Roller ja auch mal umfallen und gegen das Auto kommen!

Ich verstehe auch nicht, wie die Parkplätze angeordnet sind, dass sich nach dem Roller dort noch ein Auto hingestellt haben soll, wie kann sich denn ein Autofahrer mit seinem Auto in eine Lücke VOR dem Auto des Mannes quetschen? Wenn da vorher ein Roller stand, ist doch da noch lange kein Platz für ein Auto und vor allem: wie kam das Auto durch eine kleine Lücke vor das Auto des Mannes? Ich kann mir die Parkplatzsituation jetzt beileibe nicht vorstellen!

Der Mann, also Dein Herr K, hätte vielleicht auch ein Familienmitglied, das den Führerschein hat, bitten können, das Auto vorzufahren. Was die Polizei angeht: im Grunde dürften sie kein fremdes Auto bewegen und zwar aus versicherungstechnischen Gründen nicht! In der Regel kräht zwar kein Hahn danach und man darf nicht alles zu streng sehen, aber passiert jetzt mal etwas, wie z.B. bei der "Geschichte" mit dem immer mehr den Hang Abrutschen eines Auto, beim Versuch, aus einer Parklücke zu fahren, dann ist der Polizist unter Umständen der Doofe!

» Plauderkäfer » Beiträge: 74 » Talkpoints: 37,75 »


Er muss es in so einer Situation einfach sagen, weil die das ja nicht einschätzen können. Man kann den Polizisten dann auch den Schlüssel geben und die parken das kurz um. Das ist einfach sicherer, weil man ja doch schlecht einschätzen kann, wie betrunken man dann noch ist und dann vielleicht selber noch einen Unfall baut. Ich wäre da einfach ehrlich und dann werden die das auch machen.

Benutzeravatar

» Ramones » Beiträge: 47746 » Talkpoints: 6,02 » Auszeichnung für 47000 Beiträge


Ich finde auch, dass er in dem Moment den Polizisten sagen muss, dass er etwas getrunken hat und sich in dem Moment nicht in der Lage sieht, sein Auto umzuparken. Es ist ja nicht verboten, etwas zu trinken, weshalb Herr K sich auch keine Sorgen machen muss, dass ihm das irgendwie blöd ausgelegt wird. Verboten ist es allerdings, das Auto zu bewegen, wenn er die zulässige Promillegrenze überschritten hat.

Darum würde ich in dem Moment einfach die Flucht nach vorne antreten und den Polizisten die Lage erklären. Sicher sind sie dann auch bereit, das Auto selber die paar Meter zu bewegen, damit die Situation geklärt ist und beendet werden kann.

» Barbara Ann » Beiträge: 28945 » Talkpoints: 58,57 » Auszeichnung für 28000 Beiträge



Ähnliche Themen

Weitere interessante Themen

^