Wann gilt eine Person auf dem Foto als "Beiwerk"?

vom 05.07.2015, 15:52 Uhr

Dass man Personen nicht so ohne weiteres veröffentlichen darf, wenn man sie fotografiert hat, sollte ja jedem klar sein. Nur ist mir nicht klar, wann eine Person auf einem Foto als "Beiwerk" gilt. Wenn ich beispielsweise Ausflüge mache und die Gegend fotografiere und am Bildrand eine Person direkt in die Kamera schaut. Ist es dann ein "Beiwerk"? Darf ich es dann veröffentlichen, weil ich ja die Gegend fotografiert habe?

Was ist, wenn ich beispielsweise am Baggersee den See fotografiere und jemand dort schwimmt, den ich dann mit fotografiere oder wenn ich ein Hochhaus knipse und jemand aus dem Fenster schaut. Wann gilt eine Person auf einem Foto nur als "Beiwerk" und ich darf das Foto dennoch veröffentlichen?

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» MissMarple » Beiträge: 6786 » Talkpoints: 0,00 » Auszeichnung für 6000 Beiträge



Leider weiß ich es nicht mehr, denn ich sah im Fernsehen mal genau zu diesem Thema einen Bericht, den der Fachanwalt für Strafrecht, Ingo Lenßen, kommentierte, er erklärte die genauen Zusammenhänge. Schaue doch mal unter "Google" oder bei Wikipedia, vielleicht wirst Du dort fündig, versuche halt verschiedene Stichworteingaben aus, aber das Thema ist interessant, ich sollte auch mal danach schauen.

Gerade vorgestern sah ich noch im Fernsehen, dass das EU-Parlament tagen würde und das Thema sei die Abstimmung, ob man zukünftig noch vor öffentlichen Gebäuden fotografieren oder filmen darf bzw. darf man das schon, aber bei dieser Abstimmung ging es darum, dass man im Hintergrund nicht mehr die öffentlichen Gebäude sehen darf!

Tja, der Wahnsinn kennt eben keine Grenzen und diese Pfeifen verdienen GANZ KLAR zu viel Geld, die sollten sich rechter mal um wichtigere Dinge Gedanken machen, anstatt den Leuten immer mehr und mehr alle Freiheiten zu nehmen, denn in Richtung Diktatur gehen wir eh immer mehr!

Die Freiheit geht immer mehr baden: die Freiheit, in der Kneipe beim Bier zu rauchen (die Entscheidungsfreiheit des Wirtes, dessen Existenz die Gaststätte ist auch), die Freiheit, kein Tempolimit von 120 km/h auf Autobahnen einhalten zu müssen (warum brauche ich dann eine Autobahn?), die Freiheit, ein Foto vor einem öffentlichen Gebäude machen zu können!

Was allerdings dabei heraus kam, weiß ich nicht, aber wundern würde es mich nicht, wenn nun auch das verboten ist und man hoch bestraft wird, wenn man dagegen verstößt! Man darf ja auch nicht mehr "Mohrenköpfe" oder "Negerküsse" sagen, sicher ist Dir schon aufgefallen, dass die jetzt nur noch "Schaumküsse" heißen! Kaugummi- und Schokoladenzigaretten gibt es auch nicht mehr, da es die Kinder angeblich auf den Weg des Rauchens bringt und all so ein Kack, darum machen sich irgendwelche Schwachmaten Gedanken!

Es sind die so genannten "Gutmenschen", denen wir immer mehr Einschränkungen verdanken und denen wir auch verdanken können, dass man jetzt aufpassen muss, wie man die Mohrenköpfe nennt! Übrigens soll ja auch das Buch "Michel aus Lüneberger" verboten werden, laut einer Lehrerin der Schule, an der ich Hausmeister bin und sicher muss auch bald der "Struwwelpeter" dran glauben, weil da der "kohlrabenschwarze Mohr" drin vorkommt, die Sache mit dem Tintenfass.

Du weißt ja, dazu wird bald wohl auch ein Schwachgeist, der sich für clever und klug hält, die "gewaltverherrlichenden" Geschichten im "Struwwelpeter", also den kompletten "Struwwelpeter" verbieten lassen, weil der Schneider dem Konrad den Daumen abschneidet, an dem er immer lutschte oder wegen des brennenden Paulinchens u.s.w.!

So ist das eben: in der Politik gibt es nur geistiger Dünnschiss und wer in selbiger drin hängt, darf keinen Charakter haben! Zu mir sagte mal ein älterer Herr, die Politik sei eine Hure und Recht hat er!

» Plauderkäfer » Beiträge: 74 » Talkpoints: 37,75 »


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