Wohnungsräumung wenn Lebenspartner stirbt
Herr A. war verwitwet und hatte zwei Kinder, die schon lange aus der elterlichen Wohnung ausgezogen sind. Mit seiner Ehefrau hat Herr A. eine schöne Wohnung zur Miete bewohnt, die er nach dem Tod seiner Ehefrau alleine bewohnte. Der Mietvertrag lief auf Herrn A. als Alleinmieter.
Fünf Jahre nach dem Tod seiner Ehefrau ist Herr A. im zweiten Frühling und lernt Frau B. kennen. Die beiden rüstigen Rentner verstehen sich und ergänzen sich wunderbar. Die Kinder von Herrn A. mögen diese Frau gar nicht und zeigen das auch recht deutlich. Trotzdem zieht Frau B. zwei Jahre später bei ihrem Lebensgefährten ein. Sie bringt auch diverse Möbel mit, andere Dinge werden gemeinschaftlich angeschafft. Die Kosten werden gemeinschaftlich geteilt. Auch die Kosten des täglichen Lebens. Heiraten wollen beide nicht. Da sie davon ausgehen, dass sie noch viele schöne gemeinsame Jahre haben werden, treffen sie auch sonst keine Vorsorge.
Das Paar lebt in wilder Ehe zusammen, was den Kindern von Herrn A. ein Dorn im Auge ist. Aber man arrangiert sich gelegentlich zu Familientreffen mit der Situation. Trotzdem ist auch zwei Jahre nach dem Zusammenzug das Verhältnis eher gespannt. Frau B. gibt sich zwar alle Mühe, muss aber irgendwann feststellen, dass sie eben ihr eigenes Leben mit Herrn A. führen möchte. So lebt das rüstige Paar ihr Leben, geht auf Reisen und so weiter.
Frau B. fährt irgendwann sechs Wochen zur Kur. Herr A. bleibt daheim und vermisst seine Partnerin. Aber beide sind in dem Glauben, dass sie sich ja bald wieder sehen werden. Während Frau B. zur Kur ist, erkrankt Herr A. schwer. Die Kinder von Herrn A. informieren die Lebensgefährtin nicht und sie ahnt auch von nichts. Leider hat sie auch keine Telefonnummern der Kinder dabei und kann diese nicht kontaktieren, nach dem sie ihren Lebensgefährten mehrfach telefonisch nicht erreicht hat.
Herr A. verstirbt noch während seine Lebensgefährtin in ihrer Kur weilt. Am Tag nach der Beerdigung, von der Frau B. nichts weiß, geht endlich jemand an das Telefon in der Wohnung von Herrn A. Der Sohn ist dran. Er teilt der Lebensgefährtin seines verstorbenen Vaters mit, dass sein Vater verstorben ist und am Vortag beerdigt wurde. Als Erben würden die Kinder nun die Wohnung räumen, da der Mietvertrag ja nur auf ihren Vater lief. Dann legt er auf.
Frau B. ist natürlich geschockt und trauert auch um ihren Lebensgefährten. Außerdem hat sie nun Sorge, was mit ihren Sachen passiert. Und vor allem auch, wo sie nach der Kur unterkommen kann, da sie ja keine eigene Wohnung mehr hat. Auch sind viele Möbelstücke in der gemeinsamen Wohnung ja gemeinsame Anschaffungen.
Wie verhält es sich, wenn ein Partner in einer wilden Ehe verstirbt und die Wohnung von dem verstorbenen Lebenspartner gemietet wurde? Wie verhält es sich in dem Fall, mit den gemeinsam angeschafften Einrichtungs- und Haushaltsgegenständen? Wo kann Frau B. nun nach ihrer Kur leben? Wie könnte Frau B. sich wehren?
Zunächst muss einmal geklärt werden: Haben die beiden in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt oder haben nur so zusammen einem Haushalt geführt?
Wenn sie in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft zusammen gelebt haben, dann Tritt Frau B. in den Mietvertrag ein und kann das Mietverhältnis ganz normal fortführen. Wenn die beiden nur so zusammen einen Haushalt geführt haben, dann treten Frau B. sowie die Kinder von Herrn A. zusammen in den Mietvertrag ein.
Um das Mietverhältnis kündigen zu können müssen dann sowohl Frau B. als auch die Kinder zusammen kündigen, was sich wohl als problematisch erweist, da Frau B. ja nicht kündigen möchte. Es müssen hierbei dann die Interessen aller Parteien abgewogen werden.
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