Blicke bei der Krankenversicherung nicht durch
Ich bräuchte dringend Hilfe, da ich mich im KV-Dschungel überhaupt nicht auskenne. Es ist so: Nach der Geburt meines Sohnes war ich ein Jahr zu Hause. Nun arbeite ich auf 400-Euro-Basis. Da ich mit meinem Freund, der auch der Vater des Kleinen ist, nicht verheiratet bin, ginge das mit der Krankenversicherung über die Bundesknappschaft. Jedenfalls erklärte mir das ein Mitarbeiter der Krankenkasse.
Gestern erzählte mir aber jemand, das würde nur noch dieses Jahr gehen, wegen dem Erziehungsgeld. Nächstes Jahr müsste ich mich über meine Eltern versichern lassen oder meinen Freund heiraten, bei dem ich dann versichert wäre. Ich kapiere das nicht: Meine Eltern sind privat versichert, und wieso sollte das ohne Heirat nicht auch gehen? Ich habe nicht vor, bloß aufgrund einer Versicherung zu heiraten.
Wie funktioniert das jetzt? Geht das mit meinem Job auf 400-Euro-Basis weiterhin über die Knappschaft, auch wenn ich nach dem einen Jahr kein Erziehungsgeld mehr bekomme? Und was wird sein, wenn ich mal mehr als 400 Euro verdiene und noch unverheiratet bin? Wäre superlieb von euch, wenn ihr mir helfen könntet! Aber bitte ganz einfach erklärt, denn auf dem Gebiet bin ich absoluter Laie! Danke!
So weit ich informiert bin, zahlt der Arbeitgeber bei 400 Euro ein Pauschale für die Krankenversicherung. Demnach müsstest du auch noch in der Krankenkasse Mitglied sein. Aber genau musst du dich da selbst erkundigen. Frag mal bei der Knappschaft, ob du durch den 400 Euro-Job noch Mitglied dort sein wirst.
Du musst ja nicht heiraten, nur damit du bei deinem Ehemann krankenversichert bist, das erwartet niemand von dir. Aber bei den 400 Euro-Jobs bin ich auch überfragt. Ich weiß aber auch nicht, warum du dich bei deinen Eltern versichern lassen sollst, denn du willst ja wieder arbeiten, auch wenn es nur eine geringfügige Beschäftigung ist.
Kann es sein, dass du dem Mitarbeiter der Krankenkasse nicht gesagt hast, dass du wieder deinen Job machst, den du vor der Entbindung hattest? Wenn du dort fragst, nimm dir einen deiner Eltern mit oder eine andere vertrauenswürdige Person, vielleicht ist dann die Verständigung besser.
Ein Job auf 400 Euro Basis begründet keine eigene Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung. Entweder es besteht eine Familienversicherung über einen möglichen Ehegatten, man bezieht zusätzlich ALG 2 oder man muss sich selbst freiwillig versichern.
Eine Familienversicherung über die Eltern klappt bei Volljährigen nur, wenn sie eine Schule besuchen oder studieren. In der privaten Krankenversicherung ist eine beitragsfreie Mitversicherung nie möglich. Günstige Tarife für die Kinder gibt bei Volljährigen nur für Schulbesuch und Studium, Auszubildende haben ja eine eigene Versicherung, die aus der Ausbildungsvergütung bezahlt wird.
@cooper75, wie läuft das denn bei einem 400 Euro-Job. Wenn der Arbeitgeber eine Pauschale zahlt, muss der Arbeitnehmer doch irgendwie versichert sein, wenn er krank wird. Wenn er kein Mitglied einer Kasse dadurch wird, wer bezahlt denn die eventuelle Krankheit, weißt du das? Ich bin da überfragt.
Irgendwie hängt Taipan dann in der Luft. Eine Selbstversicherung kostet zu viel Geld, was bei 400 Euro Einkommen nicht möglich ist. Dann wäre die einzige Möglichkeit, sich arbeitslos zu melden, oder? Das würde heißen, dass jemand, der gewillt ist zu arbeiten, notgedrungen dem Staat zur Last fällt.
Der Arbeitgeber führt zwar Pauschalbeträge an die Knappschaft Bahn-See ab, aber daraus entsteht kein Anspruch auf Versicherung. Es gibt tatsächlich nur die Möglichkeit über die freiwillige oder die Familienversicherung oder eben ALG2 2, falls da ein Anspruch besteht.
Was noch möglich ist, ist eine geringfügige Erhöhung des Lohns oder etwas mehr Arbeitszeit. Bei mehr als 450 Euro gelangt der Arbeitnehmer in die Gleitzone. Dabei muss er krankenversichert werden. Der Betrag liegt allerdings deutlich niedriger als bei einer freiwilligen Mitgliedschaft in der Krankenversicherung.
Danke cooper75, das ist ja wirklich nicht einfach. Dann dürfte der 400 Euro-Job eigentlich nur von Personen gemacht werden, die beim Ehepartner versichert sind oder eben noch bei den Eltern, eventuell auch, wenn sie bereits arbeiten als Arbeitnehmer und einen höher bezahlten Job haben.
Cid, der Mini-Job oder eben die geringfügige Beschäftigung, wie es früher hieß, war nie dazu gedacht, dass man davon ansatzweise abgesichert ist. Das war immer etwas für Hausfrauen, die etwas dazu verdienen möchten oder für Menschen mit Job, die noch Zeit und Energie hatten und zusätzliches Geld wollten.
Meine Mutter hatte als Vollzeitkraft einen solchen Job zusätzlich. Sie machte die Privatabrechnungen für ihren Chef auf der Basis. Der Mann meiner Tagesmutti hatte diesen Job als Taxifahrer am Wochenende zum regulären Job. Meine Schwiegermutter machte so die Steuern für eine Videothek zusätzlich zu ihrem echten Job. Und meine Tagesmutti hatte einen Mann und verdiente auf dieser Basis eben als Tagesmutter etwas dazu.
So war das einmal gedacht. Entweder man hatte sowieso einen Job in Vollzeit oder zumindest halbtags und war deshalb abgesichert. Oder man war verheiratet und so automatisch mitversichert. Alleinstehend und nur geringfügig beschäftigt reicht ja niemals zum Leben aus. Also war dieser Fall nie vorgesehen und er ist auch immer noch nicht politisch gewünscht.
Ursprünglich waren solche Jobs mal komplett frei von Abgaben. Als dann die Sozialsysteme anfingen zu wackeln, wurden über die Jahre immer mehr pauschale Abgaben darauf gepackt. Aber gant nie zur Absicherung der Mini-Jobber. Das Geld sollte nur nicht an den Sozialkassen vorbei gehen.
Erst die kleinen Rentenbeiträge, die man auf diesem Weg jetzt erarbeiten kann, kommen die Mini-Jobbern direkt zugute. Obwohl sie natürlich zuallererst die aktuellen Rentner mitfinanzieren. Aktuell ist die Krux, dass ein Mini-Job in Gegenden mit hoher Arbeitslosigkeit als "erster Arbeitsmarkt" angesehen werden, aber die Gegebenheiten des Beschäftigungsverhältnisses werden dem nicht gerecht.
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