Von der Klageschrift zum Gütetermin - wie lange dauert es?

vom 02.07.2015, 11:47 Uhr

Mein Mann hat vor ein paar Tagen die Kündigung aus betriebsbedingten Gründen bekommen. Für ihn ist eine kleine Welt zusammen gebrochen und für mich auch. Denn mit Mitte 50 ist es gar nicht mehr so einfach einen geeigneten Job zu finden. Nun war er am Mittwoch bei einem Anwalt, der die Klageschrift aufsetzen will und meint, dass es dann zu einem Gütetermin kommen wird.

Wie lange dauert es eigentlich, bis die Gerichte einen Termin haben? Wird das noch während der Kündigungszeit sein oder kann es sein, dass er schon arbeitslos ist und dann den Termin bekommt? Sollte so ein Termin in der Regel schnell gehen oder lassen sich die Gerichte damit auch Zeit?

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge



Theoretisch soll die Zeit zwischen den Einreichen der Klage und dem Gütetermin sehr kurz sein. Eigentlich sollen maximal zwei Wochen vergehen. Wie gut das klappt, das hängt von den Terminen bei Gericht ab. Sind die Terminkalender prall gefüllt, dann können auch vier, sechs oder acht Wochen vergehen. Meist geht es aber eher zügig.

Denn es soll ja genau der Fall vermieden werden, dass die Kündigung wirksam wird und der Arbeitnehmer seinen Arbeitsplatz schon verlassen hat. Das macht das Verfahren für alle Beteiligten nur schwerer und schwächt die Position des Arbeitnehmers, weil Tatsachen geschaffen worden sind.

» cooper75 » Beiträge: 13411 » Talkpoints: 515,76 » Auszeichnung für 13000 Beiträge


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