Mobiler Pool auf Dachterrasse immer erlaubt?
A wohnt in einer Wohnung in der ersten Etage unter dem Flachdach. An der Wohnung grenzt eine sehr große Dachterrasse und bei der Hitze würde A gerne so einen mobilen Pool aufstellen. Das Teil sollte schon größer sein als ein Planschbecken für Kinder und fasst demnach auch paar Kilo bzw. Liter mehr, was dann ja auch schwer ist.
Ist eigentlich so ein Pool auf einer Dachterrasse auch ohne die Zustimmung des Vermieters möglich? Der Vermieter ist nämlich für nichts zu haben und würde alles, worum man ihn fragt erst mal ablehnen. Darf der Vermieter so was ablehnen? Oder steht es einem frei?
Ich würde den Teufel tun und auf einem Flachdach, auch wenn es als Terrasse ausgebaut ist, einen mobilen Pool aufstellen. Ein Planschbecken ist sicherlich ok. Aber ob das Dach das Gewicht eines Pools tragen kann, das kann man nur dem Statikplan des Hauses entnehmen.
Wenn man bedenkt, dass eine normale Badewanne schon gut 160 Liter Wasser fasst, dann möchte man sich das Gewicht eines brauchbaren Pools gar nicht vorstellen. Dieses Risiko würde ich nicht eingehen, wenn ich die Pläne nicht kenne.
Ich würde das nicht so einfach auf gut Glück aufstellen. Immerhin kann das auch mal zu viel Gewicht sein, wenn man das Ding dann noch mit Wasser und Menschen befüllt. Deswegen würde ich da schon eine Erlaubnis einholen bevor es losgeht und man dann am Ende einen riesen Schaden gemacht hat.
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