Tat zugeben, die man nicht gemacht hat - geringere Strafe
Ich schaue immer "Unter Uns" und da ist gerade eine Geschichte, wo einer der Darsteller unschuldig in Untersuchungshaft sitzt. Wenn er schuldig gesprochen wird, weil alle Indizien gegen ihn sprechen, würde er 15 Jahre bekommen. Wenn er aber die Tat zugibt, dann würde er eine geringere Strafe bekommen und da alles so ausschaut, dass er schuldig gesprochen würde, hat er ein Schuldeingeständnis unterschrieben.
Mir ist klar, dass es nur eine Geschichte ist. Aber ich kann mir auch vorstellen, dass viele im Gefängnis sitzen, die nichts getan haben und wenn diese die Schuld eingeräumt hätten, hätten sie sicher eine Strafmilderung bekommen.
Wie kann es denn sein, dass man eine Tat zugeben muss um eine geringere Strafe zu erhalten? Denkt ihr, dass es im "normalen" Leben auch so sein kann? Habt ihr solche Fälle vielleicht schon erlebt? Würdet ihr eine Tat zugeben, die ihr nicht gemacht habt um eventuell eine Bewährungsstrafe zu bekommen anstelle von Knast?
Ich denke schon, dass es Vorteile hat, wenn der Täter geständig ist und zu seiner Tat steht. Dann wird man sicherlich auch vor einem Gericht Vorteile haben, weil man sich schon ein bisschen kritisch mit der eigenen Tat auseinander gesetzt hat. In der Situation war ich noch nicht, aber ich denke schon, dass man dadurch Vorteile haben wird, wenn man gesteht.
Dass sich ein Geständnis strafmildernd auswirkt, ist normal. Wenn dann noch gezeigt wird, dass man bereut, erst recht. Je nach Fall wird ein Anwalt seinem Mandanten durchaus zum Geständnis raten. Unter Umständen dann eben auch, wenn er eigentlich nichts getan hat - nämlich dann, wenn der Vortrag der Staatsanwaltschaft in sich schlüssig ist und durch Beweismittel der Verdacht gegen den Angeklagten verstärkt wird, der dem nichts entgegen setzen kann.
Ich kenne den Fall aus deiner Serie jetzt nicht, aber unter Umständen kann es bei angeklagtem Totschlag durchaus von Vorteil sein, ein Geständnis abzulegen, wenn man dadurch beispielsweise den Vorsatz überzeugend ausräumen könnte, so dass man letztlich bei fahrlässiger Tötung oder bei Körperverletzung mit Todesfolge endet, um eine geringere Strafe zu bekommen. Das hängt letztlich von der Beweislage ab. Wenn man ausreichend Zweifel an dem Begehen der vorgeworfenen Tag säen kann, dann führt dies zum Freispruch - in dem Fall wäre ein Geständnis kontraproduktiv.
Im Übrigen gibt es auch in Deutschland, auch wenn es eigentlich nicht rechtens ist, hauptsächlich bei geringeren Straftatbeständen die Möglichkeit, nach Absprache mit der Staatsanwaltschaft ein Geständnis abzulegen, damit diese das Verfahren einstellt. Dieses "Angebot" sollte natürlich von der Staatsanwaltschaft kommen.
Ist mir selbst -als Verteidigung- schon untergekommen. Es handelte sich um einen einschlägig Vorbestraften, der die vorgeworfene Tat vehement abstritt. Da es nur einen einzigen Zeugen gab und er seine Unschuld nicht beweisen konnte, hatten wir ihm geraten, das Angebot anzunehmen, um heil aus der Sache zu kommen. Für den Richter war eigentlich schon vorher klar, dass er schuldig ist und er hatte auch an dem Gespräch mit der Staatsanwaltschaft teilgenommen. Der Mandant entschied sich trotz wirklich schlechter Karten gegen ein Geständnis und die Einstellung.
Sein Glück war dann, dass der Zeuge, der ihn vorher auf einem Foto identifiziert hatte, Stein und Bein schwor, diesen Angeklagten noch nie gesehen zu haben und erstmalig angab, dass der Täter keinen Dialekt hatte, während der Angeklagte aber einen deutlichen Akzent hatte. Entsprechend gab es dann einen Freispruch, womit auf Grund der Aktenlage niemand gerechnet hätte. Ich selbst an seiner Stelle hätte ein falsches Geständnis abgelegt, um mir die Tortur und die Ungewissheit des Prozesses zu ersparen.
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