Abfindungen: Werden sie voll beim ALG angerechnet?

vom 30.06.2015, 15:54 Uhr

Mein Mann hat heute die betriebsbedingte Kündigung bekommen. Mit Mitte 50 wird es schon schwer sein, dass er neue Arbeit bekommen wird. Wir haben auch schon einen Anwaltstermin. Dieser wird bestimmt versuchen eine Abfindung herauszuschlagen.

Nun fragen wir uns, inwieweit diese Abfindung beim Arbeitslosengeld angerechnet werden wird. Er hat ca. 8 Jahre in der Firma gearbeitet. Ein Bekannter meinte, dass nur beim Arbeitslosengeld 2 die Abfindung angerechnet wird, aber nicht beim Arbeitslosengeld 1. Da wir bisher damit noch nicht konfrontiert wurden, sind wir gerade etwas überfordert.

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge



So bitter es ist, den Job zu verlieren, das Arbeitslosengeld 1 ist eine Versicherungsleistung. Das heißt, dafür hat dein Mann die ganzen Jahre Beiträge bezahlt. Eine mögliche Abfindung wird nicht auf die Leistungen der Agentur für Arbeit angerechnet. Auch verkürzt sich nicht der Zeitraum, für den Anspruch besteht.

Erst wenn dein Mann langfristig keine neue Arbeit finden würde und ihr ins das Arbeitslosengeld 2, also Hartz IV rutschen solltet, wird die Abfindung interessant. Da es sich hier nicht mehr um eine Versicherungsleistung sondern um eine Sozialleistung handelt, muss man erst bedürftig sein. Ansonsten muss man erst seine Ersparnisse aufbrauchen.

Wobei selbst dann ein Freibetrag da ist, den man nicht aufbrauchen muss. Wie viel Geld ein Antragsteller haben darf, das hängt von seinem Alter ab. Grundsätzlich sind es 150 Euro pro Lebensjahr für jeden Erwachsenen in einer Bedarfsgemeinschaft. Es gelten folgende Höchstgrenzen pro Person: vor 01.01.1948 Geborene dürfen 33.800 € haben, vor dem 01.01.1958 sind es 9.750 €, nach 31.12.1957 sind 9.900 € erlaubt und nach 31.12.1963 zählen bis zu 10.050 € als Schonvermögen. Diese Summen werden bei einer Antragsstellung nicht als zu viel angesehen.

» cooper75 » Beiträge: 13411 » Talkpoints: 515,76 » Auszeichnung für 13000 Beiträge


Danke, das beruhigt mich ein wenig. Ich hoffe ja, wenn es mit der Kündigungsschutzklage und der Wiedereinstellung nicht klappt, dass er dann eine Abfindung bekommt.

Was wäre, wenn er keine Arbeit findet und die Abfindung bis dahin aufgebraucht ist. Wird dann dennoch irgendwas angerechnet? Ich weiß ja nicht, wie hoch die Abfindung sein wird. Aber ein Teil wird auch für die laufenden Kosten weg gehen, wenn auf einmal 60% des Verdienstes nur da sind.

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge



Wenn es wirklich ganz dicke kommen sollte, ist für das Amt ganz einfach. Entweder ihr habt noch zu viel Vermögen und der Antrag wird abgelehnt. Dann müsst ihr erst von den Rücklagen leben, bis ihr "arm genug" seid. Dabei gilt, dass ihr eure Rücklagen nicht sinnlos verpulvern dürft, sondern wirtschaftlich handeln müsst. Erreicht ihr nach einigen Wochen oder Monaten die Grenze für das Schonvermögen, stellt ihr den Antrag neu und bekommt Geld.

Oder ihr liegt sofort unter den Grenzen, dann gibt es auch Geld. Es sieht also nicht absolut finster aus. Außerdem geht man doch erst einmal davon aus, dass dein Mann wieder einen Job finden wird oder weiter beschäftigt werden muss. Natürlich darf man die Augen vor einer eventuell nicht so tollen Zukunft nicht verschließen, aber zu viel Schwarzmalerei geht an das Selbstbewusstsein.

Ich weiß ja nicht, wie viel ALG 1 dein Mann bekommen wird und wie viele Personen ihr seid, aber falls es sehr wenig Geld gibt, besteht auch die Möglichkeit ALG1 mit ALG 2 zu kombinieren. Das trifft nicht viele, aber es sicher gut, auch das zu wissen.

» cooper75 » Beiträge: 13411 » Talkpoints: 515,76 » Auszeichnung für 13000 Beiträge



Was will man denn anrechnen, wenn nichts mehr da ist? Man wird vielleicht, je nach Höhe der Abfindung, nachfragen, was aus dem Geld geworden ist. Eventuell darüber auch Nachweise verlangen. Aber man kann eben nichts anrechnen, was nicht vorhanden ist.

» Punktedieb » Beiträge: 17970 » Talkpoints: 16,03 » Auszeichnung für 17000 Beiträge


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