Berufsrechtsschutzversicherung zahlt nur gesetzl. Gebühren?
Wir benötigen einen Anwalt für Arbeitsrecht und wir haben eine Rechtsschutzversicherung für Berufsrecht. Nun sagte eine Bekannte, dass man aufpassen muss, weil eine Rechtsschutzversicherung nur die gesetzlichen Gebühren zahlt. Aber was verstehe ich darunter? Wir haben die Advocard und die ohne Selbstbeteiligung.
Kann ich dennoch mit Kosten rechnen oder übernimmt die Versicherung im Regelfall die Kosten des Anwalts und was danach alles noch kommen sollte? (Kündigungsschutzklage usw.)
Welche gesetzlichen Gebühren meint die Kollegin denn? Im Arbeitsrecht gibt es eine Besonderheit. Hier zahlen in der ersten Instanz beide Seiten ihre Kosten allein. Wer gewinnt oder verliert hat auf die entstehenden Kosten keinen Einfluss. Und natürlich übernimmt die Rechtsschutzversicherung die Kosten für Klage und Anwalt. Sucht euch einen Anwalt aus und der soll sich eine Deckungszusagen der Advocard einholen. Das ist ein Fax und keine große Sache.
Sie meint, dass es so eine Gebührenordnung gibt. So wie bei den Ärzten und auch bei den Tierärzten und wenn der Rechtsanwalt, was er auch darf, mehr berechnet, wird nur das gezahlt, was in der Gebührenordnung steht und der Rest müsste dann der Mandant selber zahlen.
Ich kann mir das nicht vorstellen. Denn eigentlich haben wir extra auch ohne Selbstbeteiligung diese Versicherung abgeschlossen, damit eben nicht noch Kosten auf uns zukommen. Übernimmt die Rechtsschutzversicherung denn auch nur eine Instanz oder könnte man auch weiter gehen und dann übernimmt sie auch noch die zweite Instanz?
Ihr benötigt eine Vertretung in zivilrechtlichen Angelegenheiten. Da sind die Kosten geregelt. Es läuft auf ein Beratungsgespräch hinaus und dann geht es schon an die Kündigungsschutzklage. Das deckt so eine Versicherung problemlos ab. Ob die Kosten für ein weiteres Verfahren übernommen werden, das hängt wie immer von den Aussichten ab. Rechtsschutzversicherungen gehen immer danach, ob eine Sache versichert ist und ob Aussichten auf Erfolg bestehen.
Die Selbstbeteiligung, die ihr jetzt nicht gewählt hat, hat nichts damit zu tun, ob die Versicherung für einzelne Posten aufkommt oder nicht. Die würde, wenn man sie im Vertrag hat, immer anfallen, wenn man wegen einer Sache einen Anwalt aufsucht. Das hat den Sinn, dass Beratungen durch einen Anwalt zu großen Teilen vom Versicherungsnehmer selbst gezahlt werden müssen. Das hält Klagehansel davon ab, wegen jedem Mist beim Anwalt zu sitzen.
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