Haftpflichtversicherung auf Pflegetier anwendbar?

vom 20.07.2012, 10:58 Uhr

Ich möchte mich gern im Tierschutz ehrenamtlich engagieren und kam auf den Gedanken, einen Pflegeplatz für eine Katze anzubieten, die ich gern bei mir aufnehmen würde, bis sie irgendwann vermittelt werden kann. Die Frau meines Arbeitgebers ist in dieser Richtung ebenfalls stark engagiert und so kam es zu einem ersten Kontakt, sodass ich weiß, dass ein Nutzungswunsch meines Angebotes auch durchaus besteht.

Allerdings ist ein Punkt für mich bisher noch nicht geklärt und ich hoffe, dass mir hier jemand etwas Entsprechendes zu berichten weiß: Ich wohne in einer Mietwohnung und rechne grundsätzlich damit, dass ein freilaufendes Tier auch gerne mal etwas beschädigt, das nicht zu meinen Einrichtungsgegenständen gehört. Gerade bei einer Katze befürchte ich, dass diese Türen, Türrahmen und möglicherweise auch Fenstergriffe und all so etwas beschädigen könnte. Jedenfalls kenne ich nicht wenige Katzen, die das tun.

Das alles wäre nun auch kein wirkliches Problem für mich, aber ich frage mich doch, wer in diesem Fall eigentlich haftet. Ich weiß nämlich nicht, ob ich die Haftung für all das automatisch übernehme, sobald mir die Pflegekatze übergeben wird. Ich bin ab diesem Zeitpunkt ja lediglich Besitzer des Tieres, aber nicht Eigentümer. Gerade aus diesem Grund frage ich mich, ob die Haftung nicht beim Eigentümer, dem Tierschutzverein, liegt oder ob sie in diesem Fall in der Regel eben auf den Besitzer übergeht, weil hier entsprechende Vereinbarungen geschlossen werden.

Und aus diesen Gedankengängen ergibt sich dann wiederum die Frage nach einer entsprechenden Versicherung. Dass man sein Tier in seine Haftpflichtversicherung mit einschließen lassen kann, weiß ich, jedenfalls kenne ich dies in Bezug auf Hunde, auch, wenn ich nicht sicher weiß, ob dies bei Katzen ebenfalls möglich und vielleicht sogar üblich ist. Aber kommt diese Haftpflichtversicherung dann auch auf, wenn „mein“ Tier einen Schaden in meiner Wohnung verursacht, wiederum ja nun in dem geschilderten Fall nicht an meinem Eigentun, also meinen Möbeln, sondern am Eigentum des Vermieters?

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» moin! » Beiträge: 7218 » Talkpoints: 22,73 » Auszeichnung für 7000 Beiträge



Wenn du die Katze mit in deine private Haftpflichtversicherung einschließen lassen kannst, dürfte der Haftpflichtversicherer auch für Schäden aufkommen, die die Katze an Türen und Fenster verursacht. Ob das nun eine Kann- oder Muss-Bestimmung ist, entzieht sich meiner Kenntnis. Aber es wäre nur eine Anfrage an deine Haftpflichtversicherung. Denn auf jeden Fall werden die Türen leiden, wenn sie versucht, diese zu öffnen.

Es ist tatsächlich nicht so einfach, helfen zu wollen. Man muss einiges bedenken, wo man nicht immer vorab daran denkt, vor allem wenn man bisher keine Katzen hatte. Aber ich finde es sehr nett von dir, dass du mithelfen willst, die Not der Tiere im Tierheim zu lindern.

» Cid » Beiträge: 20027 » Talkpoints: -1,03 » Auszeichnung für 20000 Beiträge


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