Zweifel am natürlichen Tod eines Angehörigen Polizei melden?
A´s Mutter ist in einem Pflegeheim verstorben. A zweifelt daran, dass ihre Mutter eines natürlichen Todes verstorben ist. Da der Arzt in dem Heim direkt den Totenschein ausgestellt hat, wurde die Mutter auch von einem Beerdigungsinstitut abgeholt. A wurde auch erst Stunden nach dem Tod der Mutter informiert.
Nun steht A vor einem Problem. Sie glaubt nicht, dass die Mutter, die eigentlich noch sehr fit war außer einer Lähmung nach einem Schlaganfall vor ein paar Jahren, an einem natürlichen Tod gestorben ist. Der Totenschein weißt auf Herzversagen hin.
Kann A nun hingehen und im Nachhinein der Polizei Bescheid geben? Braucht es mehr als einen Verdacht, dass die Leiche untersucht wird? Was muss A machen. Die Beerdigung soll am Freitag stattfinden, weil auch noch andere Angehörige informiert werden müssen und die planen müssen. Aber A will das alles nicht einfach so hinnehmen. Müsste A die Obduktion selber zahlen, wenn sie das selber in Auftrag gibt? Wie sieht es rechtlich aus? Könnte jeder, der einen Verdacht hat auf die Untersuchung bestehen?
Am günstigsten wäre es wohl, wenn man zur Polizei geht und dort den Verdacht äußert, dass das alles doch ein bisschen seltsam abgelaufen ist. Diese werden dann gegebenenfalls eine Obduktion anordnen und wenn nicht hat man immer noch die Möglichkeit diese selber zu beantragen, muss dann aber auch die Kosten dafür zahlen, was schnell mal sehr teuer werden kann.
Perfekt wäre es sicherlich erst mal den Schritt zum Anwalt zu gehen, der sich mit den Rechten der Hinterbliebenen auskennt und da sicherlich auch ein Schreiben auffassen kann oder beratend zur Seite stehen kann, wobei das dann eben auch Geld kostet, aber dann ist man auch auf der sicheren Seite.
Ich würde da sicherlich schnellstmöglich zur Polizei gehen, wenn eine Leiche erst begraben ist, dann wird es wirklich sehr umständlich und dann braucht man vermutlich schon gute Beweise, damit man die Totenruhe stören kann und angenehm wird es auch für die Hinterbliebenen nicht werden.
Wichtig ist natürlich, diese Anschuldigungen nicht öffentlich bekannt zu geben, denn dann könnte man wegen falschen Anschuldigungen richtig großen Ärger bekommen. Ich denke, wenn jemand wirklich zur Polizei geht, wird diese eine erneute Untersuchung beantragen und auch eine Meinung vom Hausarzt einholen, ob Risikofaktoren für ein Herzversagen vorhanden waren. Wenn dann etwas Abweichendes gefunden wird, wird eine Obduktion beim Gerichtsmediziner angeordnet.
Ich würde aber auch wie oben beschrieben von Ramones schnellstmöglich zu einem Anwalt gehen, denn dann könnte man vermutlich sogar die Beerdigung verschieben und die nötigen Schritte genau planen.
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