Erhöhung der Versicherungsbeiträge Sonderkündigungsgrund?

vom 25.02.2013, 18:55 Uhr

Ich habe mal eine Frage, was ein Sonderkündigungsgrund bei einer Versicherung betrifft. Bei der Autoversicherung weiß ich, dass man bei einer Erhöhung der Versicherungsbeiträge sofort kündigen kann und sich bei einer anderen Versicherung neu versichern lassen kann, die eventuell andere, bessere Konditionen haben.

Hat man eigentlich bei jeder Versicherung einen Sonderkündigungsgrund und auch das Recht einfach die Versicherung zu kündigen? Bei welchen Versicherungen ist das so und bei welchen ist es nicht so?

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» Ampelmännchen » Beiträge: 1310 » Talkpoints: 0,00 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



Bei einer Beitragserhöhung hat man dieses Sonderrecht, wenn sich durch die Erhöhung der Prämie nicht auch der Versicherungsschutz erhöht. Innerhalb eines Monats ist zu kündigen, aber frühestens zu dem Termin, wenn die Beitragserhöhung fällig wird.

Eine Ausnahme betrifft die Private Krankenversicherung. Auch hier ist eine Kündigung möglich, wenn der Beitrag erhöht wird, innerhalb von zwei Monaten. Wegen der allgemeinen Krankenversicherungspflicht gibt es besondere Regeln. Die Kündigung kann nur wirksam werden, wenn der Versicherte der bisherigen Krankenversicherung nachweist, dass er bei einem neuen Krankenversicherer eine Anschlussversicherung abgeschlossen hat.

Dieser Nachweis muss innerhalb der Kündigungsfrist erbracht werden. Es ist deshalb ratsam, den neuen Vertrag abzuschließen und erst dann zu kündigen unter Einhaltung der Kündigungsfrist. Denn es könnte auch sein, dass der neue Versicherer den Antrag ablehnt aufgrund der Krankheitsvorgeschichte.

» Cid » Beiträge: 20027 » Talkpoints: -1,03 » Auszeichnung für 20000 Beiträge


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