Unfälle wegen Eis - muss man als Hausbesitzer Angst haben?
Bekannte von mir waren vor einigen Monaten in Österreich und dort lag auch sehr viel Schnee. Sie haben eine Familienangehörige besucht. Die ältere Dame wohnt alleine und hat ein Reihenhaus zu dem auch einige Meter Bürgersteig gehören. Sie bezahlt einen Nachbarn dafür, dass er immer den Gehweg frei schippt, wenn Schnee gefallen ist und das macht er auch immer morgens. Später ist er dann arbeiten und die alte Dame ebenfalls.
Nun hat die Dame aber Angst, dass jemand auf dem Bürgersteig ausrutschen und fallen könnte. Denn auch mittags und nachmittags schneit es fleißig weiter oder regnet und dann kann es zu Vereisungen kommen. Soweit ich weiß, muss man in Deutschland morgens schippen. Wie aber ist das nun am Nachmittag? Eigentlich kann man ja damit rechnen, dass die Leute arbeiten.
Muss man Angst haben, dass jemand zwischenzeitlich auf dem Bürgersteig ausrutscht und man dann dafür belangt wird? Müsste man dann jemanden anstellen, der auch mittags mal schippt, wenn man nicht da ist?
Man kann ja nicht erwarten dass man permanent immer nur den Schnee beseitigt. In so einem Fall würde ich dann aber nicht nur wegmachen, sondern auch streuen, damit man ein bisschen sicherer ist. Ansonsten kann sicherlich niemand verlangen, dass man zu jederzeit immer alles wegmacht. Am Morgen ist das sicherlich Pflicht, aber am Tag über sind die Leute ja auch oftmals nicht da.
Ich habe mich auch schon mit dieser Frage beschäftigt, denn in der Realität ist es ja so, dass man nicht morgens extra aufsteht, um den Schnee wegzuräumen. Mag sein, dass das irgendwo so steht, aber das macht doch keiner. Ich wohne sogar in einer schneereichen Region und da schippt jeder dann, wenn es gerade passt.
Eine Alternative zum Schippen wäre es ja auch, dass man nur seinen Hauseingang freilegt und den Rest des Bürgersteigs so belässt, sodass gar keiner auf den Bürgersteig gehen kann - dann müsste man auch nicht fürchten, dass jemand ausrutscht. Ich weiß nicht, ob das auch wieder bestraft werden kann, aber das wäre eine Idee.
Ich kenne es auch von mit daheim, dass manche den Gehweg zwar räumen, den aber mit Sperrbalken absperren, weil Eiszapfen an der Dachrinne hängen, die ja herunterfallen könnten und wegen der Sperrbalken müssen Fußgänger woanders laufen, sodass die nicht von den Zapfen erschlagen werden können.
Ich habe auch gelesen, dass man ein Hinweisschild anbringen kann ("Vorsicht Dachlawinen") und dann deswegen jemand, der dort parkt oder läuft im Schadensfall kein Geld mehr fordern kann. Denn er wurde ja gewarnt und hätte besonders aufpassen müssen. Ob das auch für Glätte gilt, weiß ich nicht. Aber irgendwie sehe ich schon die Menschen auch mal in der Verantwortung, selbst aufzupassen, wo sie entlanggehen.
Eigentlich muss man zwischen 7 und 20 Uhr schippen und du hast recht, nachmittags arbeiten ja die meisten. Da wird es sicherlich akzeptiert, dass der Gehweg nicht frei ist. Und wenn mal was passiert, dann denke ich, dass das die Haftpflichtversicherung bezahlt, dafür hat man die ja.
Zitronengras hat geschrieben:Und wenn mal was passiert, dann denke ich, dass das die Haftpflichtversicherung bezahlt, dafür hat man die ja.
Darauf würde ich mich nicht blind verlassen. Denn erfahrungsgemäß sind Versicherungen und Behörden sehr fix, wenn sie Geld bekommen sollen. Wenn sie jedoch zahlen sollen werden zig Ausflüchte gefunden, nicht zahlen zu müssen und das ganze in die Länge zu ziehen wie Kaugummi.
Auch habe ich schon häufiger mitbekommen, dass Versicherungen eigentlich zahlen müssten und dann Ausreden erfinden, dir die Schuld zu geben und dann eben nicht zahlen zu müssen.
Außerdem ist es in meiner Gegend durchaus üblich, vor der Arbeit noch schnell Schnee zu schippen, damit am Tag niemand ausrutscht und sich verletzt. Ich als Versicherung würde beispielsweise nicht zahlen wollen, wenn jemand nicht vor der Arbeit Schnee geschippt hat, sondern sich erst abends darum kümmert und in der Zeit dann was passiert ist.
Zitronengras hat geschrieben:Eigentlich muss man zwischen 7 und 20 Uhr schippen und du hast recht, nachmittags arbeiten ja die meisten. Da wird es sicherlich akzeptiert, dass der Gehweg nicht frei ist. Und wenn mal was passiert, dann denke ich, dass das die Haftpflichtversicherung bezahlt, dafür hat man die ja.
Das wird nicht akzeptiert. Ebenso ist es keine Ausrede, dass man aus gesundheitlichen Gründen den Schnee nicht räumen kann. In den Räumzeiten muss der Schnee entfernt werden und Glatteis mit rutschhemmenden Mitteln entschärft werden. Ausnahmen gelten nur für die Zeit, in der gerade Schnee fällt. Aber hört der Schneefall auf, muss zügig geräumt werden.
Wer das nicht selbst kann, weil er es aus welchen Gründen auch immer nicht schafft, der muss jemanden damit beauftragen, der es kann. Das muss dann eben notfalls eine Firma sein. Die Hafpflichtversicherung ist dabei weniger hilfreich. Wer morgens nicht aufsteht, obwohl er weiß, dass Schnee liegt oder einfach zur Arbeit fährt, ohne zu räumen, der hat versicherungstechnisch ein ziemliches Problem.
Allein die Aussage von Zitronengras reicht aus, um einen Eventualvorsatz zu erfüllen. Bei Vorsatz leisten Versicherungen aber nicht. Selbst grobe Fahrlässigkeit ist ein Problem, denn hier wird die Versicherung ihre Leistung deutlich kürzen. Und da man als Verursacher eines Schadens mit seinem gesamten, auch zukünftigen Vermögen haftet, kann das ziemlich ungemütlich werden. So ein Senior, der nach einem Oberschenkelhalsbruch seine Wohnung aufgeben muss und noch 20 Jahre im Heim lebt, der wird richtig teuer.
Allein die Aussage von Zitronengras reicht aus, um einen Eventualvorsatz zu erfüllen. Bei Vorsatz leisten Versicherungen aber nicht. Selbst grobe Fahrlässigkeit ist ein Problem, denn hier wird die Versicherung ihre Leistung deutlich kürzen. Und da man als Verursacher eines Schadens mit seinem gesamten, auch zukünftigen Vermögen haftet, kann das ziemlich ungemütlich werden. So ein Senior, der nach einem Oberschenkelhalsbruch seine Wohnung aufgeben muss und noch 20 Jahre im Heim lebt, der wird richtig teuer.
Da sieht man mal, in was für einem furchtbaren Land wir leben. Es gehört doch zum allgemeinen Lebensrisiko, dass jeder mal hinfliegen kann. Ich sehe da die Verantwortung bei jedem. Man muss eben mal aufpassen, ob es glatt ist und nicht fröhlich dahinspazieren. Menschen, die dann auf die Idee kommen, jemanden zu verklagen, weil sie zu blöd waren, aufzupassen, wo sie lang laufen, die sollte man dafür bestrafen, dass sie so rachsüchtig sind.
Wer das nicht selbst kann, weil er es aus welchen Gründen auch immer nicht schafft, der muss jemanden damit beauftragen, der es kann. Das muss dann eben notfalls eine Firma sein. Die Hafpflichtversicherung ist dabei weniger hilfreich. Wer morgens nicht aufsteht, obwohl er weiß, dass Schnee liegt oder einfach zur Arbeit fährt, ohne zu räumen, der hat versicherungstechnisch ein ziemliches Problem.
Das würde aber bedeuten, dass im Zweifelsfall alle, die arbeiten gehen - also fast alle im erwerbsfähigen Alter - jemanden zum Schneeschippen anstellen müssten während sie arbeiten. Das kann doch nicht wahr sein. Das kann sich ja auch nicht jeder leisten. Also wer sich solche Regelungen ausdenkt, der sollte mal eins mit der Schneeschippe an den Kopf bekommen.
Zitronengras, wieso soll das denn sonst gehen? Viele Menschen sind darauf angewiesen, dass sie den Bürgersteig auch bei Eis und Schnee sicher benutzen können. Mütter mit Kinderwagen oder Senioren können nicht einfach daheim bleiben, weil Schnee liegt.
Und wer sonst, wenn nicht der Hausbesitzer, ist für den Gehweg verantwortlich? Zumal es normalerweise wirklich für jeden zu leisten ist. Wir haben das beispielsweise im Haus besprochen. Bei uns ist eine Partei meist im Ausland, drei Parteien schaffen es körperlich nicht. Bleibt meine Nachbarin und eben wir.
Meine Nachbarin "darf" das nicht machen, da ist ihr Mann gegen. Ich möchte es nicht erledigen, weil es mich bei der Arbeit stört. Also reichen wir nicht mehr die Karte mit der Schneewoche rum. Ein Nachbar bekommt von November bis März 50 Euro monatlich von uns und vom Nachbarhaus als Minijob und kümmert sich darum, falls Schnee oder Eis auftauchen. Das sind immerhin 9 Parteien, die sich die 50 Euro teilen. Das geht selbst mit kleiner Rente. Genauso machen wir das mit der Gartenpflege.
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