Machen Schneepflüge nicht die Straßen kaputt?

vom 12.12.2012, 00:03 Uhr

Jetzt wo wieder die kalte Jahreszeit uns in festen Besitz hat, schneit es natürlich auch und die Straßen werden von Schneepflügen frei gemacht. Da ich nach entsprechender Recherche im Internet nicht schlauer wurde, wende ich mich an Euch.

Wenn man hinter einen Schneepflug fährt, oder wenn dieser an einem vorbeifährt, wenn man am Straßenrand steht, sieht man immer wieder, dass vorne am Schild ein paar Funken entstehen, wo er über den Asphalt kratzt. Bekannt ist natürlich auch, dass es in Deutschland nicht nur neue Straßen gibt, sondern auch welche, die aufgrund von Rohrbrüchen, etc. geöffnet wurden und anschließend stellenweiße neu geteert wurden - da bleiben natürlich kleine Übergangskanten, die nicht 100% eben mit dem restlichen Boden sind. Auch gibt es Straßen, die aufgrund jahrelanger Vernachlässigung große Löcher und Risse haben und somit auch nicht wirklich eben sind.

Hier stellt sich mir immer die Frage, reißen die Schneepflüge nicht noch größere Löcher in die Straße? Außerdem stelle mir eine Fahrt im Schneepflug nicht wirklich schön vor, wenn er über eine komplett kaputte Straße mit riesen Löchern fährt - das muss doch richtig ruckeln? Ähnlich, wenn ich mit meinem kleinen Schneeschieber am Bordstein etc. hängen bleibe?

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» redrob » Beiträge: 495 » Talkpoints: -1,97 » Auszeichnung für 100 Beiträge



Bei den Straßen mit Kopfsteinpflaster in unserer Region ist nach einem Schnee reichen Winter schon zu erkennen, dass da manchmal was verschoben ist. Ob das allerdings mehr am Frost oder mehr an den Geräten liegt, würde ich nicht beurteilen wollen.

Ähnliche ist es sicher auch mit relativ glattem Straßenbelag. In Risse dringt Wasser ein und durch die Dichteanomalie des Wassers werden dann über harte Winter aus kleinen Schäden größere.

Aber was sollte man alternativ machen? Salz ist auch nicht optimal und frei Bürsten bei größeren Straßen und je nach Schneemenge sicher schwieriger als einen Schneepflug fahren zu lassen.

Für den Fahrer werden schon Schutzmaßnahmen getroffen worden sein beim Lärmschutz und durch Federungen zum Schutz der Wirbelsäule. Anders kann ich es mir kaum vorstellen, dass das zulässig ist.

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» trüffelsucher » Beiträge: 12446 » Talkpoints: 3,92 » Auszeichnung für 12000 Beiträge


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